Flüchtlingspolitik von de Maizière: Asyl ist großzügiger

Der Unterschied zwischen subsidiärem Schutz und Asyl? Asylberechtigte Flüchtlinge bekommen schneller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Eine syrische Frau und ihr wenige Monate altes Baby

Eine syrische Frau und ihr wenige Monate altes Baby warten auf den Grenzübertritt nach Deutschland. Welchen Status werden sie hier bekommen? Foto: dpa

FREIBURG taz | Flüchtlinge aus Syrien bekommen in Deutschland bisher Asyl. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will aber nur noch subsidiären Schutz gewähren. Dabei müsste kein Gesetz geändert werden, die Zustimmung der SPD ist also nicht erforderlich. Es ginge nur um eine veränderte Verwaltungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dem der Innenminister Weisungen erteilen kann.

Asyl setzt die Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen, zum Beispiel politischen oder religiösen Gruppe voraus. Laut Grundgesetz muss die Verfolgung vom Staat ausgehen, laut Genfer Flüchtlingskonvention GFK genügen auch andere Verfolgungen, etwa durch die Terrormiliz IS.

Fast alle als Flüchtlinge anerkannten Syrer bekommen den Asylstatus nach der GFK. Nur wenige Syrer erhalten Asyl nach dem deutschen Grundgesetz. Im Ergebnis erhalten beide Gruppen den gleichen Asylstatus.

Asylberechtigte Syrer erhalten eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Wenn nach drei Jahren die Fluchtgründe noch bestehen, erhalten sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Dann können sie dauerhaft in Deutschland bleiben.

Der subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn jemand vor Krieg und Bürgerkrieg flieht. Mit Blick auf die syrischen Flüchtlinge ist also auch der subsidiäre Schutz nicht von vornherein unpassend. Mit diesem Status erhält ein Flüchtling allerdings eine Aufenthaltserlaubnis für nur ein Jahr. Diese kann mehrmals um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Erst nach sieben Jahren kann der Flüchtling eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Seit November 2014 prüft das Bamf die Anträge von Syrern in einem beschleunigten Verfahren. Dabei werden sie nicht mehr mündlich angehört, sondern füllen nur einen Fragebogen aus. Darin werden sie nur gefragt, ob sie in Syrien „Verfolgung“ fürchten – nicht, ob sie wegen des Bürgerkriegs fliehen.

Beim Anspruch auf Familienzusammenführung besteht derzeit kein Unterschied zwischen Asyl und subsidiärem Schutz. Beide Gruppen können Familienangehörige nachholen, auch wenn kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und die Angehörigen auf staatliche Hilfen angewiesen sein werden. Bei subsidiärem Schutz gilt dies aber erst seit August 2015. Dies soll nun per Gesetz zwei Jahre lang ausgesetzt werden. Dem hat die SPD am Donnerstag zugestimmt.

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