Abspaltung Kataloniens von Spanien: Separatisten sind sich nicht einig

Die separatistischen Fraktionen haben zwar die Unabhängigkeit beschlossen, finden aber keine Mehrheit für einen Chef. Derweil will Spanien klagen.

Artur Mas mit der regionalen Vizepräsidentin Neus Munte reden im Parlament

Artur Mas mit der regionalen Vizepräsidentin Neus Munte im Regionalparlament in Barcelona. Foto: dpa

BARCELONA/MADRID dpa | Einen Tag nach dem Parlamentsbeschluss zu einer Abspaltung von Spanien sind die katalanischen Separatisten bei der Wahl eines Ministerpräsidenten für die Region gescheitert. Der bisherige Regierungschef Artur Mas erhielt am Dienstag im Regionalparlament keine Mehrheit.

Seine separatistische Allianz Junts pel Sí (Gemeinsam fürs Ja) hatte bei der Regionalwahl am 27. September zwar die meisten Sitze, aber nicht die absolute Mehrheit gewonnen. Mas war daher im Parlament auf die Unterstützung der separatistischen Linkspartei CUP angewiesen.

Diese antikapitalistische Gruppierung lehnte jedoch eine Wiederwahl des Regierungschefs ab. Sie begründete dies unter anderem damit, dass Mas nichts gegen die Welle von Korruptionsskandalen in seiner Partei unternommen habe. Wenn innerhalb von zwei Monaten kein Regierungschef gewählt wird, werden Neuwahlen fällig.

Am Montag hatten beide separatistischen Fraktionen im Regionalparlament eine Entschließung verabschiedet, wonach Katalonien seine Abspaltung von Spanien in die Wege leitet. Madrid ebnete derweil seinerseits den Weg zu einer Verfassungsklage gegen den Beschluss. Der Staatsrat, das höchste beratende Organ der spanischen Zentralregierung, konstatierte einstimmig, dass es genügend rechtliche Grundlagen für eine solche Klage gebe.

Die konservative Madrider Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte eine solche Stellungnahme angefordert. Sie will am Mittwoch die Verfassungsklage auf einer Sondersitzung beschließen. Wenn das Verfassungsgericht die Klage zulässt, wird der katalanische Unabhängigkeitsbeschluss automatisch außer Kraft gesetzt. Falls katalanische Amtsträger sich darüber hinwegsetzen und den Plan einer Abspaltung der Region vorantreiben, können sie vom Verfassungsgericht abgesetzt werden.

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