Protest gegen Monsanto: Straftatbestand „Ökomord“

Die NGO „Monsanto Tribunal“ will dem US-Konzern 2016 in Den Haag den Prozess machen. Noch ist das Gericht nur symbolisch – aber das soll sich ändern.

Das Logo des US-amerikanischen Saatgut-Konzerns Monsanto.

Der US-Konzern soll auf die Anklagebank, fordert die NGO „Monsanto Tribunal“. Foto: ap

PARIS taz | Im Oktober 2016 soll dem Agrochemiekonzern Monsanto in Den Haag der Prozess gemacht werden. Der Anklagepunkt lautet „Ökozid“, das heißt vorsätzlicher Mord an Ökosystemen. Dieser Straftatbestand existiert zwar noch nicht – und auch das Gericht, vor dem sich der US-amerikanische Konzern wegen Umweltverbrechen verantworten soll, gibt es nicht offiziell.

Dennoch soll in Den Haag eine Verhandlung mit echten Richtern und Anwälten stattfinden. Das verspricht die internationale NGO „Monsanto Tribunal“. Sie will mit dem symbolischen Prozess auf eine Rechtslücke in der internationalen Strafverfolgung hinweisen.

Es gehe darum, „die Verbrechen dieses amerikanischen Multis an der Umwelt und der Gesundheit zu verurteilen und so die Anerkennung des Ökozids im Völkerrecht zu erreichen“, erklärte die NGO am Donnerstag in Paris. Dafür sollten zahlreiche Fallbeispiele, Zeugenaussagen von Betroffenen und Gutachten von Experten herangezogen werden. Als erschwerender Umstand soll dabei dem Angeklagten angelastet werden, dass er wissentlich Agrochemieprodukte wie Pestizide verkaufe, deren Gefährlichkeit den Konzernverantwortlichen längst bekannt sei.

Die erste Verhandlung dieses Tribunals soll so zum Präzedenzfall werden, denn Monsanto steht in dieser Hinsicht nicht allein. Ob der Konzern aber an der Verhandlung teilnehmen wird oder sich von Pflichtverteidigern vertreten lässt, ist noch offen. Nach Angaben der französischen Tageszeitung Libération hat der Konzern die Anschuldigungen auf eine Anfrage der Zeitung hin als „absolut unzutreffend“ zurückgewiesen.

Die Monsanto-Gegner hatten erst kürzlich etwas zu feiern: Im September war Monsanto erstmals in Frankreich wegen der von einem Landwirt beim Umgang mit einem seiner Agroprodukte erlittenen Gesundheitsschäden für haftpflichtig erklärt worden.

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