Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Nützt vor allem der AfD

Anfang März verhandelt das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der NPD. Aber die Demokratie schützt man nicht mit Verboten.

NPD-Anhänger und Polizisten bei einer Demonstration.

Keine sympathischen Zeitgenossen: NPD-Anhänger bei einer Demonstration gegen ein Flüchtlingsheim in Berlin, 2013. Foto: reuters

Noch ist nichts entschieden. Ob der Antrag auf ein NPD-Verbot Erfolg haben wird oder nicht, ist bisher nicht absehbar. Das Bundesverfassungsgericht hat nur festgestellt, dass der Antrag des Bundesrats nicht offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist. Dass manche dies schon als Erfolg feiern, zeigt, wie unsicher der Ausgang des Verfahrens ist.

Die NPD ist zwar ein Ärgernis für die Demokratie, aber keine Gefahr. Nicht einmal jetzt. Da kommt eine Million Flüchtlinge nach Deutschland und es entsteht neben viel Hilfsbereitschaft auch Verunsicherung, Rassismus, blanker Hass. Doch die NPD kann von diesem Klima in Teilen der Gesellschaft kaum profitieren. Es ist die AfD, die bei Umfragen in die Höhe schießt. Was also würde ein Verbot der NPD bewirken? Der AfD würde zugleich attestiert, dass sie unbedenklich ist, obwohl ihre Angsthetze in der Mitte der Gesellschaft noch viel mehr Schaden anrichtet.

Wir haben derzeit wirklich genug Gefahren für die Demokratie: Allein in diesem Jahr gab es Hunderte Anschläge auf Asylunterkünfte. An vielen Orten werden diejenigen bedroht und eingeschüchtert, die sich für Flüchtlinge einsetzen, bis hin zum Mordversuch an der Kölner Kommunalpolitikerin Henriette Reker. Wer glaubt, dass all dies bei einem NPD-Verbot auch nur gemindert würde?

Demokratie schützt man nicht mit Verboten, die nicht einmal als Symbol taugen, sondern indem sich möglichst viele gegen den Hass und für den Schutz der Schwachen einsetzen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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