Kriminelle Ausländer: Schnellere Ausweisung beschlossen
Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass kriminelle Ausländer schneller ausgewiesen werden sollen. Künftig gibt es auch Abschiebungen bei Bewährungsstrafe.
BERLIN afp | Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag gemeinsam in Berlin mit. Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
„Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat“, sagte de Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in Köln als einen Grund für die Verschärfungen.
In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen auch aus dem arabischen Raum. „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Maas. „Bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen.“
Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die „Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich ab“, sagte de Maizière. „Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in allen Fallkonstellationen deutlich ab.“
„Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war, und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.“ Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem „besonders schwerwiegenden“ Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.
Leser*innenkommentare
86548 (Profil gelöscht)
Gast
Bleibt ruhig. In der Realität wird dieser Beschluss keinerlei Auswirkung haben. Niemand hat die Absicht Asylbewerber*innen auszuweisen.
christine rölke-sommer
aha.
zum schutz des deutschen volkskörpers.
nzuli sana
ein unsinniger Populismus der nur dazu führt, dass die Fronten sich verhärten, auch zwischen den sich abgelehnt fühlenden Maghrebinern und ihren Perspektiven in Europa.
vulkansturm
Und wohin werden dann kriminelle Deutsche abgeschoben? Oder bekommen sie aus Gründen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung dann härtere Strafen?
Was für eine hysterische Hexenjagd seit Köln veranstaltet wird. Selbst Frau Wagenknecht fordert nun die Ausweisung von kriminellen Ausländern, die ihr "Gastrecht" missbraucht hätten, so als ob selbst Menschen die hier seit 5 Jahrzehnten leben oder sogar hier geboren wurden, hier nur "Gäste" wären, wenn sie keinen deutschen Pass haben.
In was für einem Land lebe ich eigentlich?
vulkansturm
Ausweisung bei einem Jahr auf Bewährung? Was für ein Missverhältnis zwischen einem eher milden Strafmaß und der Härte der ausländerrechtlichen Konsequenzen. Wer nach der Neuordnung der Staatsbürgeschaft ab 2000 geboren wurde und damit durch Geburt Deutscher wurde, kommt glimpflich davon, der ein Jahr ältere Bruder ohne deutschen Pass wird in das für ihn weitgehend unbekannte Land seiner Eltern abgeschoben. Wie derartige Ungerechtigkeiten der Integration dienen sollen, erschließt sich mir nicht. Jedenfalls werden sich die Familienangehörigen der Ausgewiesenen nicht fair behandelt vorkommen. So produziert man unnötig Hass auf dieses Land bei manchen Migranten.
Jürgen Matoni
@vulkansturm Das Gesetz ist eigentlich als Hilfe gegen schlaffe Richter gedacht, die so gerne "Bewährung" verordnen.
christine rölke-sommer
Sie haben was gegen die weisungsunabhängigkeit der richter*in-schaft?
wohin darf ich Sie ausweisen lassen?
vulkansturm
@Jürgen Matoni Es soll doch auch bei zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr abgeschoben werden. Insofern spielt keine Rolle, ob der Richter Bewährung gewehrt. Die geplanten Gesetzesänderungen werden eher dazu führen, dass Richter davor zurückschrecken werden, Freiheitsstrafen von 12 Monaten oder mehr zu verhängen, wegen der grausamen ausländerrechtlichen Folgen. Wir werden also als Folge dieser Gesetzesverschärfung mildere Urteile zu erwarten haben.
Tom Farmer
Klasse Überschrift! Hieße dann bei uns selbst (also nicht die anderen eben):
Kriminelle Inländer
Schnellere Einweisung beschlossen