Kriminelle Ausländer: Schnellere Ausweisung beschlossen

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass kriminelle Ausländer schneller ausgewiesen werden sollen. Künftig gibt es auch Abschiebungen bei Bewährungsstrafe.

Flüchtlinge warten auf dem Baden-Airport in Rheinmünster auf ihre Abschiebung.

Warten auf das Flugzeug: Sammelabschiebung in Baden-Württemberg Foto: dpa

BERLIN afp | Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag gemeinsam in Berlin mit. Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

„Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat“, sagte de Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in Köln als einen Grund für die Verschärfungen.

In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen auch aus dem arabischen Raum. „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Maas. „Bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen.“

Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die „Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich ab“, sagte de Maizière. „Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in allen Fallkonstellationen deutlich ab.“

„Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war, und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.“ Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem „besonders schwerwiegenden“ Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.

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