Prozess in München: Rückschläge für NSU-Angeklagte
| Im NSU-Prozess ist der Antrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gescheitert, ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger zu entlassen. Die Angeklagte werde weiter „effektiv“ verteidigt, so die Richter in ihrer Entscheidung, die der taz vorliegt. Hinweise auf ein „endgültig erschüttertes“ Vertrauensverhältnis gebe es nicht.
Zschäpe hatte ihren Anwälten Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer vorgeworfen, sie an einer Aussage gehindert und damit „geschadet“ zu haben. Es war bereits ihr vierter erfolgloser Antrag gegen ihre Anwälte.
Auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben scheiterte mit einem Antrag. Er hatte Richter Manfred Götzl für befangen erklärt, da dieser seine Anwälte „barsch“ behandle und „einen Maulkorb“ verpasse. Auch dieser Antrag sei unbegründet, teilten drei andere Richter des Münchner Staatsschutzsenats mit.
Der Prozess wurde wegen der Anträge in dieser Woche ausgesetzt. Am kommenden Dienstag geht es nun weiter. Zuletzt hatte sich Zschäpe zum zweiten Mal im Prozess eingelassen. Offen ist, ob Richter Götzl nun weitere Fragen an sie hat. (dpa, taz)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen