Kamerastreit vor Gericht

Überwachungs-Prozess

In Hannover wird am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht wieder über das rechte Maß von Videoüberwachung gestritten. Es geht um die Frage, ob die Kameras in den Bussen und Bahnen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra zulässig sind oder gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Müssen es sich die Fahrgäste also gefallen lassen, dass sie etwa auf ihrem Weg zur Arbeit gefilmt werden? Eine Antwort auf diese Frage dürfte letztlich für alle Verkehrsbetriebe in Deutschland von Bedeutung sein.

Bereits im Dezember verhandelte das Verwaltungsgericht über diesen Streit zwischen Üstra und der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel. Damals wurde die Verhandlung aber ohne Entscheidung schnell vertagt. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Also trifft man sich nun wieder. In der Verhandlung wird zunächst zu klären sein, welches Gesetz hier überhaupt greift: Bundesdatenschutzgesetz oder doch eher niedersächsisches Datenschutzgesetz?

Der ganze Konflikt geht auf eine Entscheidung von Thiels Vorgänger Joachim Wahlbrink zurück, der im Sommer 2014 den Einsatz der Kameras in den Bussen und Bahnen per Verfügung untersagt hatte. „Unverhältnismäßig“ seien die vielen Kameras und das Filmen sei für die Üstra laut Bundesdatenschutzgesetz nur dort zulässig, wo eine konkrete Gefahrenlage herrsche, hieß es damals. Die gebe es hier nicht. Auch das sogenannte Blackbox-Verfahren, bei dem alle Aufnahmen nach 24 Stunden automatisch gelöscht werden, wenn sie niemand anfordert, sei unzulässig.

Üstra reichte Klage gegen diese Verfügung ein und solange die nicht entschieden ist, dürfen die Kameras in den Bussen und Bahnen weiter laufen und alle und jeden filmen. 2001 hatte Üstra die ersten Videokameras in Bussen und Bahnen installiert und mittlerweile werden alle ihre Linien überwacht. Die Verkehrsbetriebe sehen die Kameras als präventive Maßnahme, die potenzielle Straftäter abschrecken und so den Fahrgästen mehr Sicherheitsgefühl geben sollen. Außerdem sollen die Aufnahmen helfen, Übergriffe oder Vandalismus aufzuklären. Die Datenschützer sehen das anders. MEL