Amnesty International kritisiert Iran: Neun Jahre alt? Todesstrafe möglich

Im Iran gilt die Todesstrafe auch für Jugendliche: Mädchen dürfen ab neun Jahren, Jungen ab 15 Jahren hingerichtet werden. Dutzende Fälle sind dokumentiert.

Ein Mann, Hassan Ruhani, mit Bart und Brille und weißem Turban

Während er durch Europa tourt, droht Jugendlichen in seiner Heimat die Todesstrafe: Hassan Ruhani. Foto: reuters

LONDON dpa | Während Irans Präsident Hassan Ruhani derzeit durch Europa tourt, hat Amnesty International dem Iran eine „schändliche Missachtung von Kinderrechten“ vorgeworfen.

Straftätern droht im Iran Amnesty International zufolge weiterhin die Todesstrafe, selbst wenn sie nach westlichem Recht jugendlich sind. Gesetze erlaubten weiterhin die Hinrichtung von Mädchen ab neun Jahren und Jungen ab 15 Jahren, beklagte die Menschenrechtsorganisation am Dienstag.

Zwischen 2005 und 2015 seien 73 junge Menschen hingerichtet worden, die zum Zeitpunkt ihrer Straftat keine 18 Jahre alt gewesen seien. Darunter seien mindestens vier im Jahre 2015. Die meisten Hinrichtungen gebe es wegen Mordes, Vergewaltigung, Rauschgiftdelikten sowie Feindschaft gegen Gott.

Reformen im Jugendstrafrecht seien unzureichend und legten offen, dass der Iran sich seinen Verpflichtungen entziehe, heißt es bei Amnesty. Das Land habe die UN-Kinderrechtskonvention 1991 unterzeichnet und 1994 ratifiziert, die Todesstrafe und lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Haftentlassung für Minderjährige verbietet. Die Konventionen würden aber nicht bei Delikten angewendet, für die die Scharia Strafen festlege.

„Der Bericht zeichnet ein zutiefst deprimierendes Bild von jugendlichen Straftätern, die in der Todeszelle schmachten, denen wertvolle Jahre ihres Lebens geraubt werden – oft, nachdem sie auf Grundlage unfairer Prozesse zum Tode verurteilt wurden, darunter solche, die auf durch Folter und Misshandlung erzwungenen Geständnissen beruhen“, kommentierte Said Boumedouha, der bei Amnesty das Nahost- und Afrikaprogramm leitet. Nach den Reformen von 2013 würden sogar zunehmend junge Straftäter erneut vor Gericht gebracht, nachträglich für „geistig erwachsen“ erklärt und zum Tode verurteilt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.