arbeitsgerichte: Keine Klagewelle wegen Mindestlohn
| Der seit dem vergangenen Jahr geltende gesetzliche Mindestlohn hat zu keiner Klagewelle bei den Arbeitsgerichten geführt. Die Arbeitgeber hielten sich an das Gesetz, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, gestern in Erfurt. Das sei auch der effektiven Kontrolle durch den Zoll geschuldet. Der unter Federführung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eingeführte Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde stand vor allem bei Arbeitgebern in der Kritik. (epd)
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