Gerichtsprozess wegen Brandanschlag: Alkohol, Rechtsrock und dumpfer Hass

Eine alleinerziehende Mutter, ein Arbeiter und ein Feuerwehrmann setzten ein Flüchtlingsheim in Brand. Sie sehen sich nicht als rechtsextrem.

Eine Frau und zwei Männer sind von hinten zu sehen, sie verstecken ihre Gesichter hinter Aktenordnern.

Die drei Angeklagten schieben alles auf den Alkohol. Foto: dpa

HANNOVER taz | Der Molotowcocktail muss mit unglaublicher Wucht gegen die Scheibe des Kinderzimmers geprallt sein. Am 28. August vergangenen Jahres, gegen 2 Uhr nachts, durchschlug die mit einem perfiden Gemisch aus Benzin, Heizöl und Sägespänen gefüllte Flasche eine doppelte Isolierglasscheibe. Sie riss einen Vorhang beiseite und landete direkt unter dem Bett eines elfjährigen Jungen.

Nur weil das Kind in dieser Nacht im Zimmer seiner Mutter Margeret Murehwa D. schlief, wurde niemand verletzt: Er hatte Matratze und Bettzeug mitgenommen. Verkohlt wurde nur der Boden, verraucht nur die Wohnung im Flecken Salzhemmendorf im Weserbergland nahe Hameln, wo die 34-Jährige Asylsuchende aus Simbabwe mit ihren drei Kindern auch heute noch lebt.

Drei Angeklagte müssen sich seit dem gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Hannover für den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft, in der neben der simbabwischen Familie etwa 35 weitere Schutzsuchende aus dem Irak, aus Pakistan, Syrien und von der Elfenbeinküste wohnten, verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Männern im Alter von 31 und 25 Jahren sowie einer 24-jährigen Frau gemeinschaftlichen versuchten Mord und schwere Brandstiftung vor. Die „heimtückische“, aus „fremdenfeindlicher Gesinnung“ heraus begangene Tat stehe „sittlich auf tiefster Stufe“, so Staatsanwältin Katharina Sprave in ihrer Anklageschrift.

Unmittelbar zu Prozessbeginn verlasen die Rechtsanwälte aller drei Erklärungen, in denen die Angeklagten ihre Tatbeteiligung einräumten – aufgrund von Augenzeugenberichten waren sie noch am Tattag festgenommen worden. „Ich war der, der den Molotowcocktail geworfen hat“, ließ der 31-jährige Dennis L., der in einem Nachbarort in einer Gummilagerfabrik arbeitet, erklären. Auslöser des Mordversuchs könne nur sein heftiger Alkoholkonsum vor der Tat gewesen sein: Mit dem 25-jährigen Angeklagten Sascha D., einem Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, will sich L. nach der Arbeit in seiner Garage getroffen haben – beide hätten Bier und zwei Flaschen des Billigweinbrands „Springer Urvater“ (Flaschenpreis: 6,49 Euro) getrunken.

Schuld soll der Alkohol sein

Zu Bier und Weinbrand habe er zusammem mit Sascha D. Musik der bei Neonazis und Hooligans beliebten Gruppen „Sturmgewehr“, „Nordfront“ und „Kategorie C“ gehört. Ob beide dabei mitgrölten, will L. nicht mehr wissen – wegen seiner „erheblichen Alkoholisierung“ komme ihm der ganze Abend wie ein „Film“ vor, erinnern könne er sich nur noch an Bruchstücke.

Eines weiß L. aber noch ganz genau: „Wenn der Neger brennt, dann feiere ich richtig“ – diesen Satz will er nie gesagt haben, auch wenn das seine Mittäterin Saskia B., die als einzige nüchtern war und die beiden Männer zum Tatort chauffierte, behauptet: „Das stimmt mit Sicherheit nicht.“ Rechtsextrem sei er auf keinen Fall: Sein bester Freund stamme aus Armenien, und den Brandanschlag bedauere er „zutiefst“, behauptet L: „Ich schäme mich. Für die Tat möchte ich mich entschuldigen.“

Ähnlich läuft auch die Verteidigung des arbeitslosen Sascha D., der sich in seiner Freizeit ausgerechnet bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert: Nach Bier und Weinbrand sei auch er besoffen gewesen – erst in der Untersuchungshaft habe er erkannt, dass er alkoholkrank sei, sagt der einstige Hauptschüler ohne Berufsausbildung. Auch er wolle sich für sein „Fehlverhalten und Versagen“ entschuldigen. Haupttäter sei aber der autoritär auftretende Dennis L. gewesen, der ihn in der Vergangenheit schon geschlagen habe – behauptet Sascha D., gegen den noch ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung läuft.

Ganz und gar unpolitisch gibt sich auch Saskia B.: „Ich habe noch nie gewählt“, sagt die alleinerziehende Mutter zweier Kinder, die zwar einen Realschulabschluss, aber ebenfalls keine Berufsausbildung hat. Vor der Tat habe sie von Hartz IV und Kindergeld gelebt, sei ohne Selbstbewusstsein gewesen und habe sich den Anweisungen von Dennis L. gebeugt: „Ich habe bis zum Schluss nicht geglaubt, dass der den Cocktail anzündet und wirft.“

Es gibt keine Rechtsextremen

Nicht glaubhaft sind die Beteuerungen der drei, unpolitisch und niemals rechtsextrem gewesen zu sein. In Handy-Chats fantasierte Dennis L., er sei ein „neuer Hitler“, andere Nachrichten garnierte er mit Hakenkreuzen. Außerdem hatte er das Bild eines zur Handgranate umfunktionierten Überraschungseis gespeichert. „Ausländerüberraschung“ stand darauf.

Trotzdem beteuert Salzhemmendorfs parteiloser Bürgermeister Clemens Pommerening, in seinem Flecken gebe es keine rechte Szene. Den Jugendwart seiner freiwilligen Feuerwehr, der an dem Brandanschlag nicht beteiligt war, musste er allerdings entlassen: Bei Facebook hatte der Mann die rechtsextreme NPD gelikt, war mit Neonazis befreundet und hatte Rechtsrockbands markiert.

Margeret Murehwa D. und ihre Kinder leiden bis heute unter den Folgen des Anschlags: Seither habe sie große Angst, könne vor allem nachts nicht schlafen, sagt die 34-Jährige als Zeugin vor Gericht. Zwar werde sie von einer Kirchengemeinde und einem Unterstützerkreis gestärkt, lebe jetzt in einer anderen Wohnung. Ihre Kinder, die in Salzhemmendorf schon vor dem Anschlag als „Scheißschwarze“ beleidigt worden seien, trauten sich nicht mehr, draußen zu spielen.

Als der Haupttäter Dennis L. nachfragen lässt, ob sie seine Entschuldigung wahrgenommen habe und annehmen könne, schaut Margeret Murehwa D. den Mann, der einen Molotowcocktail in das Kinderzimmer ihrer Wohnung geworfen hat, direkt an. „Muss ich darauf antworten“, fragt sie dann. Als der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch Fotos an die Wand wirft, auf denen der Brandherd unter dem Bettgestell ihres Sohnes zu sehen ist, bricht sie zusammen, weint auf dem Gerichtsflur. Das Gericht hat drei weitere Prozesstage angesetzt.

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