Ausschreibungen für Windkraft: Ausnahmen für Bürgerenergie

Zwar wurden die Anforderungen gesenkt, Kritiker sehen dennoch weiterhin Probleme für Bürgerprojekte bei Windkraftausschreibungen.

Windräder vor rot gefärbten Wolken

Trotz der Änderungen hellt sich der Himmel für Bürgerenergiegesellschaften nicht auf. Foto: ap

BERLIN taz | Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf die Kritik an den geplanten Ausschreibungen für erneuerbare Energien reagiert und Ausnahmen für Bürgerprojekte angekündigt. „Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert“, sagte Staatssekretär Rainer Baake. „Wir brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende.“

Darum sollen die Hürden für Bürgerprojekte bei Windrad-Ausschreibungen gesenkt werden, erklärte Baake. Sie sollen sich daran beteiligen dürfen, ohne bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu verfügen, die mit hohen Kosten verbunden ist.

Bisher bekommen die Betreiber von Windanlagen eine gesetzlich vorgegebene Vergütung oder einen Aufschlag auf den Börsenpreis für ihren eingespeisten Strom. Künftig sollen sie vorab erklären, zu welchen Kosten sie den Strom anbieten; bauen dürfen nur die günstigsten Anbieter. Das soll Kosten senken und die Menge des Zubaus begrenzen.

Kritiker wie das Bündnis Bürgerenergie hatten die Befürchtung geäußert, dass Bürgerprojekte unter diesen Bedingungen keine Chance haben. Denn während Großinvestoren stets mehrere Projekte parallel verfolgen und die Kosten von nicht realisierten Projekten mit den Gewinnen aus den verwirklichten verrechnen könnten, blieben Bürger auf den Planungskosten sitzen, wenn ihr Projekt bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt wird, kritisierte der Verband.

Daran werde sich durch den neuen Vorschlag nichts ändern, fürchtet Geschäftsführer René Mono. Zwar verringerten sich Planungskosten ohne die Genehmigung um etwa zwei Drittel. „Doch das reicht nicht aus, um die Bürgerenergie zu erhalten.“ Denn auch die verbleibenden Vorlaufkosten von etwa 100.000 Euro pro Windrad hätten noch eine abschreckende Wirkung, sagte Mono der taz. Er fordert, dass die Bundesregierung Anlagen mit bis zu sechs Windrädern von der Ausschreibung ausnimmt – das ist die Obergrenze, die die EU zulässt.

Auch die Grünen-Energiepolitikerin Julia Verlinden hält die Zugeständnisse des Ministeriums für unzureichend. „Das Beste wäre, Bürgereinergie-Projekte komplett von Ausschreibungen auszunehmen und ihnen eine feste Vergütung zuzusichern“, erklärte sie. „Das würde die notwendige Planungssicherheit schaffen.“

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