DER RECHTE RAND
: Guter Rat für rechte Kameraden

Welche Parolen sind beim Aufmarsch erlaubt? Wie muss ein Liedtext lauten, um nicht volksverhetzend zu sein? Und wie verhält man sich bei Verhaftungen? In solchen Fragen lassen sich rechte Zirkel von szenebekannten Rechtsanwälten schulen. Kommen die Gesinnungskameraden dann doch wegen Straf- oder Gewalttaten vor Gericht, stehen die Juristen ihnen bei. Eine der wenigen Anwältinnen in diesem Milieu ist Gisa Pahl.

Ihre Kanzlei hat die Ratgeberin und Verteidigerin zahlreicher rechter Überzeugungstäter in Hamburg. Hier ersann sie Verteidigungsstrategien für den NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt oder auch Franz Schmitz, den Vorsitzenden der „Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS“. Große Auftritte vor Gericht, wie die des verstorbenen Kollegen Jürgen Rieger, liegen der 1957 geborenen Pahl nicht. „In der Regel scheut sie die Öffentlichkeit“, sagt der Rechtsextremismusexperte Anton Maegerle, „deshalb wird ihre Bedeutung oft unterschätzt“.

In Riegers Kanzlei hat Pahl nach dem Studium gearbeitet. Sie gehört zu den Gründern des „Deutschen Rechtsbüro“; diese selbst erklärte „Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte, politisch unkorrekter Deutscher“ bietet bereits seit 1992 Tipps und Empfehlungen, wie etwa der Holocaust straffrei geleugnet werden könne. Ein echter Erfolg des „Büros“ ist die Broschüre „Mäxchen Treuherz – Rechtsratgeber“. Darin wird erklärt, inwiefern der Ausspruch „Nur ein toter Jude ist ein guter Jude“ strafbar sei – man kennt seine Zielgruppe. Längst ist das Buch beim NPD-nahen „Deutsche Stimme“-Verlag auch als Hörbuch zu bestellen.

Pahl referiert immer wieder bei rechtslastigen Gesellschaften zur „Meinungsfreiheit“. Stört sie doch, dass wegen des Volksverhetzungsparagrafen und des Jugendschutzgesetzes die Kameraden nicht alles, was sie denken, auch sagen dürfen.Hinweis:

ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland