Ausnahmezustand in Frankreich: Keine Ausnahme mehr

Drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die französische Nationalversammlung die Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung beschlossen.

Eine ältere Dame in Rot zwischen zwei Soldaten auf den Champs-Élysées in Paris

Fast schon normal: der Ausnahmezustand in Frankreich, hier am 30. Dezember 2015. Foto: dpa

PARIS rtr/afp | Knapp drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die französische Nationalversammlung am Montagabend der Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung zugestimmt. Für die Neuregelung stimmten am Abend 103 Abgeordnete, 26 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus. Widerstand kam aus den Reihen der Grünen, der Linken und der Rechten. An der Sitzung nahm auch Premierminister Manuel Valls teil.

Mit der von Staatschef François Hollande gewollten Änderung soll der bislang lediglich in einem Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden. Die Änderung soll die Regierung mit erweiterten Befugnissen ausstatten.

Nach dem Gesetz darf der Notstand zunächst nur für zwölf Tage verhängt werden, eine Verlängerung bedarf der Parlamentszustimmung. Seit den islamistischen Anschlägen vom 13. November auf Restaurants, das Fußball-Nationalstadion und die Konzerthalle „Bataclan“ mit 130 Toten gilt der Ausnahmezustand in Frankreich – zunächst noch bis Ende Februar.

Unter dem Ausnahmezustand kann die Polizei auch ohne richterliche Anordnung Häuser und Wohnungen durchsuchen und die Bewegungsfreiheit von Bürgern einschränken.

Nun soll sich der Senat mit der Verfassungsreform befassen. Beide Parlamentskammern müssen einen gleichen Text verabschieden. Gelingt dies, muss die Verfassungsreform bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern mit einer Dreifünftelmehrheit beschlossen werden.

Verurteilten Terroristen Staatsbürgerschaft entziehen

Für heftigen Streit sorgt in Frankreich vor allem der zweite Teil der geplanten Verfassungsreform. Die Regierung will die Möglichkeiten ausweiten, verurteilten Extremisten die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Bislang war dies nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen mit zwei Pässen anwendbar sein.

Mit dieser Änderung will sich die Nationalversammlung am Dienstag befassen. Danach geht die Reform in den Senat. Die Änderung muss dann noch in einer gemeinsamen Sitzung beider Parlamentskammern mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit verabschiedet werden.

Dies stößt bei vielen Abgeordneten der regierenden Sozialisten auf erbitterten Widerstand. In dem heftigen Streit um die geplante Reform trat Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.

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