Länder gegen Heiko Maas

Vergewaltigung Einige Länder halten die geplante Reform des Sexualstrafrechts für Stückwerk

Drei Länder fordern eine generelle „Nein-heißt nein“-Lösung

BERLIN taz | Im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Reform des Sexualstrafrechts. Mehreren Ländern geht Maas’ Entwurf nicht weit genug. Interessant dabei: Die Kritik kommt sowohl von rot-grün regierten Ländern als auch von einer CDU-Ministerin.

Derzeit gelten Handlungen gegen den Willen des Opfers nur in drei Konstellationen als sexuelle Nötigung/Vergewaltigung: Wenn der Täter die Duldung des Opfers mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt oder wenn der Täter eine schutzlose Lage ausnutzt. Für eine Bestrafung genügt es nicht, dass der Täter ein Nein des Opfers missachtet hat.

Ein Gesetzentwurf von Justizminister Maas aus dem Dezember 2015 will weitere Kon­stellation als sexuelle Nötigung/Vergewaltigung bestrafen, etwa wenn der Täter das Opfer überrumpelt oder wenn er dessen Eingeschüchtertsein durch frühere Gewaltakte ausnutzt.

Die drei rot-grün regierten Länder Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sehen nun aber „weitergehenden Handlungsbedarf“. Sie haben einen Antrag vorgelegt, der am Freitag dieser Woche im Bundesrat debattiert werden soll. Die drei Bundesländer fordern eine generelle „Nein heißt nein“-Lösung, wie sie auch von der Frauenbewegung verlangt wird. Dabei soll die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Mittelpunkt des Strafparagrafen stehen, während bei Maas die Strafbarkeit doch wieder von „besonderen Umstände“ abhängig gemacht werde.

Noch weiter geht die Schweriner Justizministerin Maria ­Kuder (CDU). Ihrer Stellungnahme zu Maas’ Gesetzentwurf hat sie gleich einen eigenen ­Regelungsentwurf angefügt. Dort heißt es: „Wer ohne den Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt“, werde mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Auch sie kritisiert Maas’ Gesetzentwurf: „Er gibt unzureichend Schutz für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.“

Christian Rath