Gesetzentwurf zur Zwangsprostitution: Freier sollen in den Knast

Bisher müssen nur Zuhälter von Prostituierten mit einer Strafe rechnen, nicht die Männer, die mit den Frauen Sex haben. Justizminister Maas will das ändern.

Ein Mann im Anzug und mit Brille, es ist Heiko Maas

Hat vor, Freier nicht länger straffrei davonkommen zu lassen: Heiko Maas.

BERLIN dpa/epd | Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Dies sieht nach einem Medienbericht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor. Die Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel werde auch von der Union unterstützt, schrieben die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter selbst mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das geplante hohe Strafmaß. „Fünf Jahre Freiheitsstrafe – das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt“, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow den Funke-Zeitungen. Es sei jedoch fraglich, ob Freierstrafen durchzusetzen seien. „Man muss jemandem nachweisen, dass er wusste, dass die Prostituierte gezwungen wurde.“

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch den Freier-Paragrafen gestört werde: „Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen.“ Der Freier-Paragraf bietet den Freiern einen Ausweg: Sollte der Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deswegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus.

Die Neuregelung zur Zwangsprostitution soll nun zügig umgesetzt werden: „Wir sind optimistisch, dass sie bald dem Kabinett vorgelegt werden kann“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums den Funke-Zeitungen.

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