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: Hühner ab in den Stall

Vogelgrippe-Eilverordnung: Bis Dezember gilt ein bundesweiter Stubenarrest. Virus südlich von Moskau

BERLIN dpa/afp/rtr ■ Zum Schutz vor der Vogelgrippe soll von spätestens diesem Samstag an eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel gelten. Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin (Grüne) erließ dazu am Mittwoch eine entsprechende Eil-Anordnung. Die Pflicht für eine strikte „Aufstallung“ soll voraussichtlich am Freitag, spätestens jedoch am Samstag in Kraft treten. Danach muss bis zum 15. Dezember freilaufendes Geflügel weggesperrt werden. Ausschlaggebend war, dass im europäischen Teil Russlands am Mittwoch das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen worden war.

Trittin begründete die Eilverordnung damit, dass zwischen der russischen Region und Deutschland direkter Vogelzug bestehe. Daher werde er für die restliche Zeit des Vogelzugs bis Mitte Dezember eine Stallpflicht anordnen. Wo dies nicht möglich sei, müsse der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln anders vermieden werden. Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es in Deutschland noch keine erkrankten Vögel.

Laut dem Landwirtschaftsministerium in Moskau hat die Vogelgrippe inzwischen die Region Tula rund 300 Kilometer südlich der Hauptstadt erreicht – sie ist also weiter Richtung Westen vorgedrungen. Unterdessen hat ein EU-Referenzlabor den Subtypus H5N1 im zweiten rumänischen Quarantänegebiet Maliuc im Donaudelta gestern bestätigt.

Die weltweite Angst vor der Vogelgrippe hat dem Schweizer Pharmakonzern Roche, der das Antigrippemittel Tamiflu herstellt, ein kräftiges Wachstum beschert. Der Umsatz in den ersten drei Quartalen stieg um 16 Prozent auf 16,3 Milliarden Euro, wie der Konzern gestern mitteilte.