Neuer Elbtunnel gestoppt: Gewässerschutz über alles

Pläne für Autobahn A20 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Der geplante Tunnel unter der Elbe bei Glückstadt missachtet EU-Vorgaben.

Sie wird noch viele Jahre fahren können: die Elbfähre zwischen Glückstadt in Schleswig-Holstein und Wischafen in Niedersachsen Foto: Christian Hager (dpa)

HAMBURG taz | Der Weiterbau der Autobahn A20 samt eines Elbtunnels westlich von Hamburg wird immer unwahrscheinlicher. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig erklärte am Donnerstag den Planfeststellungsbeschluss des Landes Schleswig-Holstein „für rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Das führe „zu weiteren Verzögerungen von bis zu fünf Jahren“, sagt Rüdiger Nebelsieck, Anwalt der klagenden Umweltverbände BUND und Nabu.

Grund ist ein fehlerhafter Umgang der Planungsbehörden mit dem Gewässerschutz und der Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL) der EU. Diese war im Juli vorigen Jahres vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verbindlich und sehr streng ausgelegt worden (siehe Kasten).

Demzufolge stellt auch der 9. Senat des Leipziger Bundesgerichts klar, „dass die Genehmigung eines Vorhabens regelmäßig versagt werden muss, wenn es geeignet ist, nach Maßgabe bestimmter Kriterien den Zustand der fraglichen Wasserkörper zu verschlechtern oder die Erreichung eines guten Zustandes zu gefährden“. Und eben diese Kernfrage wird durch die Planunterlagen weder positiv noch negativ beantwortet.

Zwar könne der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, der die Planungen im Auftrag des Verkehrsministeriums erarbeitet hat, durch ein „ergänzendes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung diesen Fehler heilen“, urteilte das Gericht. Daran schließe sich aber wieder eine inhaltliche Überprüfung durch das Gericht an, sagt Anwalt Nebelsieck: „Das dauert.“

Am 1. Juli 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die europäische Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL) verbindlich ausgelegt. Anlass waren Verfahren zur Vertiefung von Elbe und Weser.

Das „Verschlechterungsverbot“ interpretierte der EuGH dahingehend, dass Bauvorhaben, die zu einer Verschlechterung des Gewässerzustands führen, grundsätzlich verboten sind.

Ein Verbot ist bereits dann zulässig, wenn sich nur eine von zahlreichen Qualitätskomponenten, etwa zu Flora und Fauna im Fluss oder zu dessen Sauerstoffgehalt, um nur eine von fünf Stufen verschlechtert.

Ausnahmen sind zulässig, wenn sie von „übergeordnetem öffentlichen Interesse“ sind und weitreichende Umweltschutzauflagen erfüllt werden.

Die A20 verläuft über 345 Kilometer entlang der Ostseeküste von Stettin bis westlich von Lübeck. Sie soll über weitere fast 200 Kilometer bis zur A28 bei Oldenburg fortgeführt werden. Das Umweltbundesamt hatte jüngst aus Naturschutzgründen die Streichung der Trasse gefordert.

Gegen den 5,6 Kilometer langen Tunnel zwischen Glückstadt und Drochtersen hatten die Umweltverbände BUND und Nabu sowie der Landesnaturschutzverband (LNV), die Gemeinde Kolmar, der Kreis Steinburg, ein Fährbetrieb und 22 Anwohner geklagt. Sie halten ihn für nicht notwendig sowie nicht finanzierbar und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb auf dieser Strecke fürchtet um seine Existenz. Sämtliche Klagen wurden vom Gericht zurückgewiesen – bis auf die der Umweltverbände zum Gewässerschutz und zur Anbindung an das Verkehrsnetz.

Denn auf niedersächsischer Seite soll die Planfeststellung für die nächste Etappe der A20 erst im kommenden Jahr beginnen. Planerisch endet der Tunnel zurzeit südlich der Elbe als Loch im Boden ohne Anbindung an das dortige Straßennetz. Um einen deshalb drohenden förmlichen Baustopp zu verhindern, gestand Schleswig-Holstein vor dem Leipziger Gericht zu, mit dem Tunnelbau erst zu beginnen, wenn in Niedersachsen die Anbindung an die Autobahn A26 bei Stade rechtskräftig geplant ist. Das wird Jahre dauern.

Das Urteil sei zu ihren Gunsten ausgefallen, kommentieren die drei Umweltverbände. Vor allem ihrer Kritik an der Missachtung der Wasserrahmenrichtlinie sei das Gericht gefolgt, stellen sie „mit Befriedigung“ fest. Politik und Planer hätten die Anforderungen des EuGH zum Wasserschutz, die das oberste europäischen Gericht in anhängigen Verfahren zur Vertiefung von Elbe und Weser formuliert hatte, „einfach nicht ernst genommen“. Deshalb werde ein langwieriges Planergänzungsverfahren mit daraus resultierenden neuerlichen Klagerechten der Verbände erforderlich.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) versprach, die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Gewässerschutz „zügig nachzuholen“. Zugleich betonte er, es gehe „ab heute nicht mehr um das Ob einer durchgängigen A20 von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Niedersachsen, sondern nur noch um das Wann“. Über diesen Zeitpunkt macht sich der Unternehmensverband Logistik hingegen keine Illusionen mehr. Für ihn reiht sich die A20 „nahtlos in die Kette der öffentlichen Planungsdefizite wie des Berliner Flughafens ein“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.