Sexualstrafrecht im Bundestag: Halt auf halber Strecke
Nein: Parteiübergreifend fordern PolitikerInnen eine Verschärfung des Gesetzentwurfs von Justizminister Heiko Maas.
Eva Högl brachte es auf den Punkt: „Es besteht eine Schieflage zwischen Eigentumsdelikten und der sexuellen Selbstbestimmung.“ Damit meinte die SPD-Bundestagsabgeordnete, dass Vergewaltigungsopfer begründen müssten, warum und wie sie sich in der Situation des ungewollten sexuellen Übergriffs verhalten haben, damit der Täter verurteilt werde: Hat sich die Frau ausreichend gewehrt? Hat sie geschrien, versucht wegzulaufen? Opfer anderer Strafdelikte müssten das nicht. „Das ist inakzeptabel“, sagte die Vizefraktionchefin ihrer Partei im Bundestag.
Högl griff damit ihren Parteikollegen, Justizminister Heiko Maas, in der Debatte zur Reform des Sexualstrafrechts am Donnerstag im Bundestag direkt an. Maas will das Sexualstrafrecht verschärfen und legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor: Künftig sollen Täter bestraft werden, die die Widerstandsunfähigkeit und die Angst ihres Opfers ausnutzen, um ans Ziel zu kommen. Das soll auch für den „Überraschungsmoment“ gelten, auf den das Opfer nicht reagieren kann.
Die geplanten Änderungen der Strafrechtsparagrafen 177 und 179 gehen Högl nicht weit genug, sie forderte eine „umfassende Reform“. Das fordern seit Jahrzehnten schon zahlreiche Frauenverbände und -organisationen. In einem am Dienstag veröffentlichten Brief an Kanzlerin Angela Merkel drängen sie auf einen „Paradigmenwechsel“: Ein schlichtes verbales Nein muss Nein heißen.
Unter den weiblichen Abgeordneten am Rednerpult herrschte am Donnerstag parteiübergreifende Einigkeit: Beim „Nein heißt Nein“ darf es keine Kompromisse geben, so der Tenor. Die Linke Halina Wawzyniak wies „Nein-Mythen“, die von ReformgegnerInnen gern herangezogen werden, mit einem plastischen Beispiel zurück. „Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar will Ihren neuen Wagen Probe fahren, und Sie sagen Nein. Er aber antwortet: Och, das meinen Sie doch gar nicht ernst, das weiß ich doch. Und fährt einfach mit Ihrem Wagen weg.“ Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) verwies darauf, dass der „Grundwille des Opfers keine Einschränkung“ vertrage, auch nicht im Strafrecht. „Es darf kein Rabatt für Täter geben“, sagte sie. Und plädierte dafür, die Sexualstrafrechtsreform auszuweiten.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU
„Ihr Gesetzentwurf ist inakzeptabel“, klagte Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: „Er bleibt auf halber Strecke stehen.“ Sie verwies auf einen Reformvorschlag ihrer Partei, der ein „Nein heißt Nein“ vorsieht.
Justizminister Maas erkennt die „Schutzlücken“ im aktuellen Strafrecht an und sagt: „Es ist an der Zeit, diese zu schließen.“ Sein Reformvorschlag sei dafür ein Anfang. Für weitere Strafrechtsverschärfungen zeigte sich Maas offen. Er sagte: „Mit dem Sexualstrafrecht müssen wir uns weiter beschäftigen.“ Er verwies auf eine Expertenkommission seines Hauses, die das Sexualstrafrecht grundsätzlich überarbeite. Die Ergebnisse der ExpertInnen sollen im Herbst vorliegen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert