Grüne wollen Presseauskünfte regeln: Den Minimalstandard verbessern

Seit einem Gerichtsurteil ist unsicher, wieviel Auskunft die Bundesregierung Journalisten geben muss. Die Grünen wollen das nun ändern.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel steht vor Mikrofonen

Welche Auskunft muss der Bundeswirtschaftsminister geben? Derzeit ist das nur dürftig geregelt Foto: dpa

FREIBURG taz | Die Grünen haben jetzt den Gesetzentwurf für ein Presseauskunftsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie wollen damit eine Lücke schließen, die das Bundesverwaltungsgericht 2013 aufgerissen hat.

Jahrzehntelang sahen alle Beteiligten kein Problem. Für Medienanfragen an Bundesbehörden galt das Pressegesetz des Bundeslandes, in dem die Behörde ihren Sitz hatte. Für Anfragen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zirndorf galt zum Beispiel das bayerische Pressegesetz.

Im Februar 2013 stellte jedoch das Bundesverwaltungsgericht zur allgemeinen Verblüffung fest: Für Presseanfragen an Bundesbehörden ist ein Bundesgesetz erforderlich. Bis dahin gelte nur ein Minimalstandard, der unmittelbar aus dem Grundgesetz abzuleiten sei.

Diese Lücke wollen die Grünen nun mit ihrem Presseauskunftsgesetz schließen. Vor wenigen Tagen haben sie den Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Das schlanke Gesetz hat nur zwei Paragraphen. Es gibt Medienvertretern ein „Recht auf Auskunft“ gegenüber Bundesbehörden und legt anschließend fest, wann Ministerien und andere Bundesbehörden die Auskunft verweigern dürfen. Dabei sind die Grünen relativ pressefreundlich. Entgegenstehende öffentliche Interessen blockieren nicht generell Ansprüche der Medien, sondern nur wenn sie „ausnahmsweise überwiegen“.

Vor drei Jahren, kurz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, hatte die damals noch oppositionelle SPD schon einmal einen Entwurf für ein Bundespresseauskunftsgesetz vorgelegt. In einer Anhörung hatten die Sachverständigen damals jedoch überwiegend erklärt, der Bund dürfe gar kein Pressegesetz beschließen, weil das Landessache sei. Damit herrschte endgültig große Verwirrung.

In der Praxis noch kein Problem

Alle hofften deshalb, das Bundesverfassungsgericht würde klären, ob nun ein Bundesgesetz erforderlich ist oder ob die Landespressegesetze genügen. In einem Streit zwischen der Bild-Zeitung und dem Bundesnachrichtendienst hätte Karlsruhe die Frage klären können. Doch in seinem Beschluss vom Oktober 2015 ließen die Karlsruher Richter die Kompetenzfrage offen und lehnten die Bild-Klage mit anderen Argumenten ab.

Die Grünen setzen das Thema mit ihrem Gesetzentwurf nun wieder auf die Tagesordnung. Für sie ist klar, dass der Bund zuständig ist. Der Bund könne für seine Kompetenzen „als Annex“ jeweils auch das Verwaltungsverfahren regeln – und dazu gehören für die Grünen auch die Auskunftspflichten gegenüber der Presse.

Auch wenn Ministerien und andere Bundesbehörden derzeit meist auf Journalistenfragen antworten, wäre im Falle eines Rechtsstreits unklar, welcher Maßstab dann gälte. Hier könnte der Vorschlag der Grünen für Rechtssicherheit sorgen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.