Streit um Mappus-Deal: Altlast bleibt am Ländle hängen

Baden-Württemberg versucht, einen Teil des EnBW-Kaufpreises zurückzubekommen – und scheitert vor einem Schiedsgericht.

Stefan Mappus

Hier versucht er gerade den EnBW-Kauf zu rechtfertigen: Stefan Mappus 2010 Foto: dpa

FREIBURG taz | Das Land Baden-Württemberg bleibt auf dem Kaufpreis sitzen, den es im Dezember 2010 für 45 Prozent der EnBW-Anteile bezahlt hatte. Das hat jetzt das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer ICC entschieden.

Anlass der Klage des Landes war eine Altlast aus der Ära von Stefan Mappus (CDU). Der damalige Ministerpräsident hatte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein Aktienpaket des Karlsruher Energiekonzerns für 4,7 Milliarden Euro von der französischen EDF übernommen. Dabei hatte er nicht nur deutlich mehr als den damaligen Marktpreis der Aktien bezahlt, sondern auch noch den Landtag umgangen. Dies stufte der Staatsgerichtshof des Landes anschließend als verfassungswidrig ein.

Heute ist Mappus Vorstand einer IT-Beratungsfirma. Nachdem ihn die Wähler im März 2011 aus dem Amt katapultiert hatten, wollte die grün-rote Regierung das für die Landeskasse desaströse Geschäft zumindest teilweise korrigieren. Im Februar 2012 klagte sie vor dem Schiedsgericht gegen die EDF auf Rückzahlung von 840 Millionen Euro. Aufgrund des europäischen Beihilferechts bestehe bei einem überhöhten Kaufpreis ein Rückforderungs- beziehungsweise Rückabwicklungsanspruch.

Das Land berief sich darauf, dass es in den Akten zum Kauf keine Hinweise darauf gab, dass der Preis mittels anerkannter Standards ermittelt und überprüft worden war. Bei einer Überprüfung des Deals hatte bereits die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG dargelegt, dass die Bewertung Mängel aufwies. Ebenso untermauerte ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Wertgutachten die Auffassung des Landes.

Die neue Finanzministerin ist „überrascht“

Dem allen folgte das Schiedsgericht jedoch nicht. Die neue grüne Finanzministerin Edith Sitzmann zeigte sich „überrascht“ und sagte: „Wir bedauern das Ergebnis sehr.“ Über weitere Details oder die weitere Vorgehensweise des Landes wollte sie noch nicht sprechen, denn der Schiedsspruch fiel auf ihren ersten Arbeitstag als Ministerin. Bestätigt sah sich freilich Mappus, der aus der Entscheidung schloss, die Klage sei „politisch motiviert, aber sachlich unbegründet“. Einst hatten alle Beteiligten den Gang vor ein ordentliches Gericht im Kaufvertrag ausgeschlossen. Eine transparente juristische Aufarbeitung des Falls ist also verbaut: Schiedsverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Unabhängigkeit privater Gerichte steht in Zweifel. So sieht sich die ICC laut ihrer Selbstdarstellung als „branchenübergreifende Vertretung der Weltwirtschaft gegenüber internationalen Institutionen und nationalen Regierungen“. Deshalb sind solche Schiedsgerichte, auch beim US-europäischen Freihandelspakt TTIP umstritten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.