Maas will gegen „Kinderehen“ vorgehen

Familienrecht Justizminister will auch Mehrfach-Ehen kategorisch jede Anerkennung verweigern

BERLIN taz | Bundesjustizminister Heiko Maas will Mehrfach-Ehen grundsätzlich nicht mehr von deutschen Behörden anerkennen lassen. „Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen“, sagte er der Bild-Zeitung.

In vielen muslimischen Ländern ist die Polygamie in traditionellen Milieus noch verbreitet und unter bestimmten Bedingungen rechtlich erlaubt. Frauen, die in ihrer Heimat eine Mehrehe eingegangen sind, haben in Deutschland Ansprüche gegenüber dem Ehemann, was Erb- und Unterhaltsfragen angeht. Der Erlanger Rechts­experte Mathias Rohe warnt gegenüber der taz davor, ihnen diese kategorisch abzusprechen. „Wir machen sie im Grunde zum zweiten Mal zum Opfer“, so der Jurist. Gesicherte Zahlen über Mehrfach-Ehen in Deutschland gibt es nicht.

Nach Recherchen der Bild-­Zeitung kamen in den vergangenen Monaten aber einige hundert Flüchtlinge mit minderjährigen Ehefrauen nach Deutschland. In den meisten Fällen hatten sie vor der Flucht geheiratet, einige kamen mit gemeinsamen Kindern. In Bayern etwa registrierten die Behörden bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle mit Partnern unter 18 Jahren. In Baden-Württemberg wurden 117 Fälle festgestellt, und in Nordrhein-Westfalen kam die Bezirksregierung Arnsberg bei einer Auswertung auf mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen.

„Wenn die Ehefrau minderjährig ist, wird immer das Jugendamt eingeschaltet, das dann entscheidet, ob die Familie zusammenbleibt oder nicht“, heißt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Oberlandesgericht Bamberg hatte in der vergangenen Woche die Ehe eines 21-jährigen Syrers mit seiner 15-jährigen Cousine anerkannt.

Die Justizministerkonferenz will nun auf Antrag von Nordrhein-Westfalen prüfen, ob „nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht“, hieß es. Sie überlegt außerdem, die „Ehemündigkeit“ auf 18 Jahre anzuheben. Derzeit liegt sie bei 16 Jahren, wenn ein Partner volljährig ist und die Familie zustimmt. Daniel Bax