Trotz des Funds von Rostfässern: Inspektionen in Gorleben verweigert

Der Betreiber des Zwischenlagers Gorleben klagt gegen eine Anordnung des niedersächsischen Umweltministeriums, den strahlenden Müll sicher zu lagern.

Unzureichende Bedingungen: Atommüll-Zwischenlager der GNS in Gorleben Foto: dpa

GÖTTINGEN taz | Neuer Krach in Gorleben: Der Betreiber der beiden dortigen Atommüllzwischenlager, die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), will strengeren Vorgaben des niedersächsischen Umweltministeriums für die Einlagerung schwach und mittelradioaktiver Abfälle nicht nachkommen. Gegen eine entsprechende Anordnung des Ministeriums erhoben die GNS und ihre örtliche Tochter Brennelement Lager Gorleben GmbH (BLG) Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg.

Nach dem Fund angerosteter Fässer im sogenannten Abfalllager wies Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die GNS im Juni an, die technischen Lagerbedingungen in der Halle zu verbessern. Konkret soll der Betreiber für bessere klimatische Bedingungen sorgen sowie unverzüglich ein Überwachungs- und Inspektionskonzept vorlegen, das eine Rundum-Sichtkontrolle aller eingelagerten Behälter ermöglicht – bisher sind nur die ersten Reihen einzusehen. Fässer dürfen dem Ministerium zufolge nur noch dann aus Gorleben abtransportiert werden, wenn sie vorher umfassend untersucht wurden.

Rostige Fässer nicht untersucht

Schon unmittelbar nach Bekanntwerden der Rostbefunde im April hatte Wenzel verfügt, dass die GNS bis Ende dieses Jahres eine hundertprozentige In­spektion aller noch im Abfalllager befindlichen Fässer vorzunehmen hat. Die schadhaften Fässer waren beim Bereitstellen für einen Weitertransport nach Nordrhein-Westfalen entdeckt worden.

Die Gesellschaft für Nuklearservice ist eine Tochter der vier großen Energiekonzerne RWE, Eon, EnBW und Vattenfall. Sie betreibt die Atommüllzwischenlager in Gorleben und Ahaus und produziert Castorbehälter.

Das Gorlebener Lager für schwach und mittelradioaktiven Müll („Abfalllager“) ist seit 1984 in Betrieb. Die Halle hat ein Fassungsvermögen von 15.000 Kubikmetern. Insgesamt lagern dort derzeit knapp 4.000 Fässer und andere Behälter mit Atommüll. Sie sind für eine Endlagerung in Schacht Konrad vorgesehen. Seit 2014 ist die Einlagerung weiterer Abfälle gestoppt.

In einem Nachbargebäude stehen die Castoren mit hochradioaktivem Atommüll – bislang sind es 113 Behälter. Nach 2011 wurden auch die Castortransporte zunächst eingestellt.

Bereits 2014 hatte das Ministerium nach einem Starkregen auf dem Hallenboden des Zwischenlagers feuchte Stellen und an einigen Behältern Farbabplatzungen festgestellt. Daraufhin wurde unter anderem das Schließen von Lüftungsklappen veranlasst und die Überwachung der Raumluft verbessert.

Die jüngste Anordnung des Ministeriums sei „nicht gerechtfertigt“, sagte GNS-Geschäftsführer Hannes Wimmer. Die Zwischenlagerung aller Abfallgebinde erfolge streng nach den gesetzlichen Vorgaben sowie im Rahmen der uneingeschränkt gültigen Genehmigung. Die vom Ministerium verfügten Maßnahmen führten „in keiner Weise“ zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sicherheit, argumentiert Wimmer. Sie bedeuteten jedoch eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung für das Betriebspersonal. Dies widerspreche dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz, „weswegen wir schon aufgrund der Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter dagegen vorgehen müssen“.

Wenzel sagte auf Anfrage, er habe kein Verständnis für das Vorgehen der GNS, einer gerichtlichen Klärung der Sache sehe er aber gelassen entgegen. Sicherheit und Vorsorge hätten Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen des Betreibers.

Technische Bedingungen „unzureichend“

Die Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass die technischen Bedingungen für die Lagerung in der Halle unzureichend seien. Die GNS müsse endlich ein schlüssiges Überwachungs- und Inspektionskonzept vorlegen. „Wir wollen Sicherheit nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik“, sagte Wenzel. „Das können zum Beispiel der Einsatz von Spezialkameras und die Bildung von Inspektionsgassen sein.“

Bei Atomkraftgegnern stieß die Klage der GNS auf scharfe Kritik. Das Unternehmen werbe für sich mit den drei Buchstaben als „gewissenhaft“, „nachhaltig“ und „sicher“, spottet Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Diese Eigenwerbung erweise nun als Bumerang: Just in dem Moment, wo die Firma für mehr Sicherheit sorgen könne, versage sie. Die GNS solle sich nicht hinter der möglichen Strahlenbelastung von Mitarbeitern verschanzen, sagte Ehmke. Es sei „zu durchsichtig“, dass sie nur das Geld für die Nachrüstung sparen wolle. „Das G in GNS steht wohl eher für ‚geizig‘.“

Die Sozial-ökologische Liste (Soli) Wendland erinnert daran, dass das Umweltministerium selbst ein Jahr gebraucht habe, um ein taugliches Überwachungsmanagement von der GNS zu fordern. Wenn der Betreiber jetzt ausgerechnet mit dem Minimierungsgebot für die Strahlenbelastung ihrer Mitarbeiter argumentiere, sei das zynisch. „So erleben wir die Atom-Firma GNS seit langem“, sagte der Soli-Kreistagsabgeordnete Kurt Herzog. „Gefahren werden schlicht geleugnet und eine zeitgemäße Sicherheitsstrategie verweigert.“

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