Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro: Ein Sesambrötchen mehr

Anfang 2017 werden die niedrigsten Stundenlöhne in Deutschland um 34 Cent angehoben. So hat es am Dienstag die Mindestlohnkommission festgelegt.

Sesambrötchen auf Samtunterlage

Ist jetzt beim Mindestlohn drin: ein Sesambrötchen Foto: Imago/Westend 61

BERLIN dpa/rtr | Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Dienstag in Berlin fest. Seit Anfang 2015 gilt eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro.

Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE, Jan Zilius. „Die Höhe der Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.“

Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an. Der bundesweite Mindestlohn gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors.

Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an.

Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein. Die Abschlüsse, die in den eineinhalb Jahren seit Anfang 2015 wirksam wurden, machen ein Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro gestiegen wäre. Das Gremium hatte aber eigenen Entscheidungsspielraum. Es berücksichtigte auch den jüngsten Abschluss für den öffentlichen Dienst, der noch nicht durch Auszahlung wirksam wurde.

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