Urteil zu Gesichtsschleierin Osnabrück: Niqab-Verbot an Abendgymnasium
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| Eine muslimische Schülerin darf weiterhin keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte am Montag einen entsprechenden Antrag der Frau ab. Die Schülerin hatte im Vorfeld angekündigt, wegen des großen Medieninteresses nicht im Gericht zu erscheinen. Daraufhin wurde die Verhandlung abgesagt. Das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau und zugunsten der Schule. Diese besteht darauf, dass die Frau ohne Niqab am Unterricht teilnimmt. (dpa, lni)
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