Gericht billigt Herrmann-Beleidigung: Ein ganz wunderbares Urteil

Ein Anwalt nennt Bayerns Innenminister ein „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ und wird verklagt. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage nun abgeschmettert.

Joachim Herrmann hält eine schutzsichere Weste, daneben steht eine Polizistin

Da hilft auch keine Schutzweste: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durfte als „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ bezeichnet werden. Foto: dpa

KARLSRUHE dpa/epd | Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil. Der Begriff stelle zwar eine unzulässige Beleidigung dar, im konkreten Zusammenhang sei er jedoch als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung anzusehen, entschied das Landgericht Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 4 Qs 25/16)

Stein des Anstoßes war der Auftritt Herrmanns in der Talk-Sendung „Hart aber Fair“ am 31. August 2015 zum Thema „800.000 Flüchtlinge – Schafft Deutschland das?“ Darin äußerte der CSU-Politiker ein wenig schmeichelhaftes Lob über den Sänger und Entertainer Roberto Blanco. Dieser sei immer schon ein „wunderbarer Neger“ gewesen, hatte der Minister gesagt.

Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah – und schrieb Herrmann acht Tage später einen Brief mit der umstrittenen Formulierung: „Ihre rassistische Gesinnung – Hallo Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen Dr. S…“ Der Brief hatte Folgen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die gegen den Zuschauer einen Strafbefehl wegen Beleidigung beantragte.

Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar „bewusst ehrverletzend“, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Denn Herrmann habe mit seiner Bezeichnung des „wunderbaren Negers“ gleichsam eine diskriminierende Äußerung gemacht.

Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, „muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert“. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe kann nicht mehr angefochten werden.

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