Massaker in Mexiko: Heckler & Kochs Mordsgeschäfte

Mitverantwortlich für ein Massaker? Eine Menschenrechtsorganisation will die Waffenschmiede vor einem deutschen Gericht sehen.

Zwei Gewehre

… morden mit in aller Welt? Foto: dpa

BERLIN taz | Der blutige Angriff auf Studenten in der mexikanischen Stadt Iguala wird nun auch die deutsche Justiz beschäftigen. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat an diesem Donnerstag im Namen eines der Opfer Akteneinsicht in einem Verfahren gegen den Waffenhersteller Heckler & Koch (H&K) beantragt.

„Diese Informationen können den Weg für weitere zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen das Unternehmen ebnen“, erklärt Christian Schliemann von der in Berlin ansässigen Menschenrechtsorganisation.

Die Oberndorfer Waffenschmiede muss sich wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Sie soll illegal Gewehre vom Typ G36 nach Mexiko geliefert haben. Diese Waffen kamen auch bei dem Einsatz gegen die Studenten zum Einsatz. Deshalb soll nun geprüft werden, ob sich H&K der Beihilfe zu schweren Straftaten schuldig gemacht hat.

Am 26. September 2014 griffen Polizisten und Kriminelle gemeinsam die Lehramtsanwärter im Bundesstaat Guerrero an. Sechs Menschen starben, 43 wurden verschleppt. Bis heute ist unklar, was mit den Verschwundenen passiert ist.

Die Akteneinsicht könnte auch die Ermittlungen in Mexiko unterstützen

Aldo Gutiérrez Solano, den das ECCHR im Auftrag seiner Eltern vertritt, wurde von den Schüssen eines Polizisten in den Kopf getroffen. Seither liegt er im Koma. Laut mexikanischen Ermittlungsakten besaß die Polizei von Iguala 56 der deutschen Gewehre, die nie dorthin hätten geliefert werden dürfen. Kriminaltechnische Untersuchungen bestätigen, dass drei davon dort eingesetzt wurden, wo die Beamten auf Gutiérrez geschossen hatten.

Schadenersatzklage und Strafverfahren denkbar

Noch ist nicht bewiesen, dass der junge Mann tatsächlich Opfer von Patronen der G36 geworden ist. Sollte dem so sein, ist sowohl eine Schadenersatzklage als auch ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zur schweren Körperverletzung denkbar. Das ECCHR will damit einen Präzedenzfall schaffen.

„Wir wollen deutlich machen, dass Verfahren gegen Rüstungsexporteure nicht allein mit Blick auf das Außenwirtschaftsgesetz geführt werden können, sondern die konkreten Auswirkungen in den Empfängerländern zu berücksichtigen sind“, erklärte Menschenrechtsaktivist Schliemann der taz. So könne den Opfern der Gewaltverbrechen in Deutschland zu Gerechtigkeit verholfen werden.

Die Akteneinsicht könnte auch die Ermittlungen in Mexiko unterstützen. Dort werfen Angehörige der Studenten und Menschenrechtsorganisationen den Behörden vor, Informationen zu vertuschen und die Täter nicht konsequent zu verfolgen.

Auch für die Schüsse auf Gutiérrez sitzt bislang niemand im Gefängnis.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.