Terrorverdächtiger von Chemnitz: Erhängt in Zelle aufgefunden

Er soll einen Anschlag in Deutschland geplant haben. Nun ist Jaber A. tot. Er hat sich in seiner Zelle der JVA Leipzig das Leben genommen.

Ein Haus im Dunkeln. Drinnen brennt licht

Ständig überwacht? Blick auf die LVA Leipzig Foto: dpa

BERLIN taz/dpa | Auf Twitter ist schon vom „Failed State Sachsen“ die Rede. Sachsens Justizminister Sebstian Gemkow (CDU) wird auf der am Donnerstag für 11 Uhr angesetzten Pressekonferenz eine paar extrem unangenehme Fragen beantworten müssen: Wie kann es sein, dass sich der Terrorverdächtige Jaber A. in seiner Zelle das Leben nehmen konnte? Wurde der Mann, dessen Suizidgefährdung den Behörden nach Angaben seines Pflichtverteidigers bekannt war, nicht ausreichend überwacht? Wie soll nun geklärt werden, was A. wirklich getrieben hat und ob er nicht vielleicht Teil einer Terrorzelle war, deren andere Mitglieder noch zuschlagen könnten? Mehrere Politiker forderten eine rasche Aufklärung.

Offziell bestätigt ist bislang nur, dass A., der nach Angaben der Sicherheitsbehörden kurz davor gewesen sein soll, einen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen zu verüben, sich am Mittwochabend anscheinend in der JVA Leipzig erhängt hat. Normalerweise wird Inhaftierten, die suizidgefährdet sind, alles abgenommen, womit ein Selbstmord möglich wäre. Zudem werden sie in einem engen Zeitraster kontrolliert. Nach Ex-Manager Thomas Middelhoff zu Beispiel schaute vor zwei Jahren jede Viertelstunde ein Untersuchungshaft-Beamter.

Wie A.s Pflichtverteidiger Alexander Hübner der taz sagte, sei sei Mandant im Hungerstreik gewesen. A. habe in seiner Zelle bereits Lampen zerschlagen und Steckdosen manipuliert. „Ich habe am Nachmittag noch einmal mit dem stellvertretenden Leiter der JVA telefoniert“, sagte Hübner. Dieser habe ihm versichert, dass A.ständig beobachtet werde.Was der JVA-Leiter mit ständig meinte, ist bislang nicht bekannt. Fest steht: Ausreichend war es nicht. Das ist ein Fiasko, das detailliert aufgeklärt werden muss.

Zu dem Fall sagte Bundesinnenminister de Maizière (CDU) dem ZDF-Morgenmagazin am Donnerstag: „Das, was da gestern Nacht passiert ist, verlangt nun wirklich nach schneller und umfassender Aufklärung der örtlichen Justizbehörden.“ Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion in Sachsen, Katja Meier, twitterte: „Wenn ein unter Dauerbeobachtung stehender Terrorist offenbar Suizid begeht, dann läuft in sächsischen JVA gewaltig was schief“. Das sehen augenscheinlich viele User des Kurznachrichtendienstes ähnlich.

A. kann nun wichtige Informationen nicht mehr liefern: Wie genau sah sein Plan aus? Hatte er mehr Mitstreiter als bislang bekannt? Welchen Bezug hatte er zum IS? Was passierte, als er im Laufe des Jahres in die Türkei und wohl auch nach Syrien reiste, wie inzwischen bekannt wurde?

Gegen Tote wird nicht ermittelt, deshalb wird sich die Arbeit der Bundesanwaltschaft an dem Fall verändern. Einstellen aber wird sie die Ermittlungen nicht. Denn auch A.s Komplize Khalid A., der die Chemnitzer Wohnung anmietete und Material für die Sprengstoffmischung im Internet bestellte, sitzt in Untersuchungshaft.

Vor seinem Suizid soll A. die drei Syrer, die ihn überwältigten und der Polizei übergaben, beschuldigt haben, Mitwisser zu sein. Bestätigt ist dies bislang nicht. Auch, ob die Ermittler dies für glaubhaft oder für eine Lüge halten, ist bislang nicht bekannt. Festgenommen wurde bislang niemand von ihnen.

Unter besonderer Beobachtung

Dass sich A. in Untersuchungshaft das Leben nehmen konnte, ist nicht die erste massive Fehler der sächsischen Behörden in diesem Fall: Die Polizei ließ den Terrorverdächtigen bei ihrer Razzia entkommen und fand ihn dann dann fast zwei Tage lang nicht, obwohl er auch in seiner alten Wohnung gewesen sein soll und sich am Leipziger Hauptbahnhof aufhielt, der unter besonderer Beobachtung stand.

All das wirft wirft viele Fragen auf, die die sächsische Regierung schnell und umfassend klären muss. Sollte sie selbst dazu nicht in der Lage sein, muss nachgeholfen werden – zum Beispiel mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

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