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Passivrauchen
: Keine Entschädigung für Häftling

MÜNCHEN | Ein Häftling, der selbst Raucher ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Passivrauchens. Das entschied das OLG München gestern. Ein Mann hatte wegen aus seiner Sicht „menschenunwürdiger Bedingungen“ während seiner Unterbringung in der JVA München-Stadelheim Klage eingereicht. Die Zelle sei zu klein, die Toilette nicht abgetrennt gewesen. Zudem sei er, der selbst Raucher ist, mit anderen Rauchern untergebracht und darum der Gefahr des Passivrauchens ausgesetzt worden. (dpa)