Architekten: EU klagt gegen Mindesthonorar
| Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, sieht sie in den Vorgaben zu Mindest- und Höchsthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Binnenmarkt-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska betonte, das Anbieten von Dienstleistern solle erleichtert werden, so dass Verbraucher mehr Auswahl und niedrigere Preise bekämen. (dpa)
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