Koalition entdeckt Verbraucherschutz im Netz

Gesetzentwurf NutzerInnen sollen sich beim Kartellamt über Abzocke beschweren können

BERLIN afp | Bei Verstößen gegen den Daten- oder Verbraucherschutz im Internet soll künftig das Kartellamt einschreiten können. „Wir wollen den kollektiven Verbraucherschutz im Netz stärken“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held am Montag. „Auch in Onlineshops und sozialen Netzwerken wollen wir den Verbraucherschutz überwachen können“, ergänzte sein CDU-Kollege Matthias Heider. Denn der Einzelne könne im Netz meist nur wenig oder gar nichts gegen Unternehmen ausrichten.

Es geht laut Held um Verstöße im Internet, die eine Vielzahl von Verbrauchern schädigen – etwa eine geringe, aber ungerechtfertigte Schutzgebühr für ein Formular, die sehr viele Nutzer zahlen müssen. Der Einzelne werde deswegen nicht zum Anwalt gehen. Für solche „Massenfälle“ soll das Bundeskartellamt eine eigene Abteilung bekommen, an die sich Bürger wenden können und die dann tätig wird.

„Wir haben Sorge vor Verstößen gerade beim unerlaubten Sammeln, Speichern und Verkaufen von Kundendaten“, erklärte Heider. Nutzern fehle häufig der Einblick. Sie akzeptierten per Klick Bedingungen, in die sie offline kaum einwilligen würden.

Die Koalition habe nach einer „geeigneten Stelle in den Gesetzen“ gesucht, um den kollektiven Verbraucherschutz zu stärken, sagte Wirtschaftspolitiker Held. Fündig geworden ist sie in der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „Das hat sich sehr gut angeboten.“

Die Novelle wurde erst kürzlich in erster Lesung im Bundestag beraten – bis zur im Frühjahr angepeilten Verabschiedung sollen die neuen Kompetenzen des Kartellamts eingearbeitet sein. Die Behörde in Bonn hat derzeit rund 350 Stellen und bräuchte für die neue Aufgabe weitere 50 bis 100 neue Mitarbeiter. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Stellen müsste die Koalition ebenfalls bis Frühjahr unter Dach und Fach bringen.

Das Bundeskartellamt sieht sich gut gewappnet für neue Aufgaben. Präsident Andreas Mundt sagte der FAZ: „Wir kennen die digitalen Märkte und könnten auf unserem vorhandenen juristischen und ökonomischen Know-how aufbauen.“

Demnach soll die Behörde auch finanzielle Vorteile abschöpfen dürfen, die ein Unternehmen durch unlauteren Wettbewerb erzielt hat. Zudem soll das Kartellamt „Sektoruntersuchungen“ vornehmen können, um „neuartige Gefährdungslagen“ aufzuklären. Sammelklagen nach amerikanischem Muster soll es mit dem neuen Gesetz laut Heider aber nicht geben.

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