Ergebnisse des „Rentengipfels“: Ein Soli für die Rente

Arbeitsministerin Nahles will das Rentenniveau mit Steuermitteln sichern. Woher das Geld kommen soll, ist bisher noch unklar.

Eine Erzieherin in Kita zeigt Kindern ein Buch

Welche Rente kommt bei dieser Arbeit später mal raus? Foto: ap

BERLIN taz | Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will eine „Haltelinie“ einziehen, die das Rentenniveau sichert. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchschnittlich verdient hat, soll auch in ferner Zukunft noch 46 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten. Geringverdiener, die lange eingezahlt haben, würden später eine „Solidarrente“ bekommen, die 10 Prozent höher liegt als Hartz IV.

Beide Punkte gehören zu einem „Gesamtkonzept zur Alterssicherung“, das Nahles am Freitag in Berlin vor Journalisten präsentierte. Bei einem Rentengipfel hatten sich Union und SPD zuvor nur auf wenige Punkte einigen können. Die Vorschläge Nahles gehen weit über die von beiden Parteien verabredeten Vorstellungen hinaus. Sie könnten daher zum Wahlkampfthema 2017 werden.

Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis von Nettorenten zu Löhnen. Die „Haltelinie“ von mindestens 46 Prozent soll bis 2045 sichergestellt werden. Weil der Anteil der Alten in Deutschland stark steigt, droht das Rentenniveau ohne politische Intervention bis zum Jahr 2045 von heute 47,9 auf 41,7 Prozent abzusacken. Die Botschaft von Nahles richtet sich vor allem an heute junge Beitragszahler, die um ihr Ruhegeld in einigen Jahrzehnten bangen. Jeder solle die Möglichkeit haben, „den gewohnten Lebensstandard im Alter zu behalten“, sagte Nahles.

Der Beitragssatz zur Rente solle bis zum Jahre 2045 nicht über 25 Prozent steigen. Das ist die zweite „Haltelinie“.

Um ihr Vorhaben zu finanzieren, will die Ministerin für die Rentenversicherung einen „Demografiezuschuss“ aus Steuermitteln schaffen. Dieser soll in heutigen Werten etwa 4,2 Milliarden Euro im Jahre 2030 und im Jahre 2045 rund 7,8 Milliarden Euro betragen.

Ein „Demografiezuschuss“ aus Steuermitteln soll nach Nahles Vorschlägen das gesetzliche Rentensystem stabilisieren

Woher das Steuergeld kommen soll, ist unklar. Alle „Quellen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ müssten herangezogen werden, sagte die Ministerin. Sie zeigte sich enttäuscht, dass die Union beim Rentengipfel am Vorabend ihrem Konzept für Haltelinien nicht zugestimmt hatte. „Es ist gestern eine Chance verpasst worden“, sagte sie.

Die Vorausberechnungen und die „Haltelinien“ weit in die Zukunft waren nötig geworden, weil Forschungsinstitute ausgerechnet hatten, dass sich die Schere zwischen Beiträgen und zu erwartendem Rentenniveau bis in 30 Jahren immer weiter öffnen werde. Dies verärgert vor allem jüngere Einzahler.

Zehn Prozent mehr als Hartz IV

Teil von Nahles Gesamtkonzept ist auch ein Vorschlag für eine „Solidarrente“. Diese sollen langjährig Versicherte bekommen, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber mit der gesetzlichen Rente nur noch das Niveau der Grundsicherung, also von Hartz IV, erreichen.

Die „Solidarrente“ soll ein Zuschlag auf die Minirente sein, so dass Geringverdiener dann im Alter auf ein Einkommen kommen, das 10 Prozent über dem regionalen Niveau der Grundsicherung liegt. Das Einkommen des Partners wird dabei – mit einem hohen Freibetrag – angerechnet. Kindererziehungszeiten sollen bei der Versicherungsdauer miteinbezogen werden. Zur „Solidarrente“ finden aktuell noch Gespräche mit der Union statt, sagte Nahles.

Die Arbeitsministerin will Selbstständige ohne Altersabsicherung und ohne berufsständische Versorgungswerke dazu verpflichten, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Auch hier gibt es einen Dissens mit der Union: Diese möchte, dass es ausreicht, wenn Selbständige eine ausreichende private Altersvorsorge nachweisen können.

Neurentner in der Erwerbsminderung kriegen mehr

Auf dem Rentengipfel von Union und SPD am Donnerstagabend konnte man sich immerhin auf einige Punkte verständigen: Renten wegen geminderter Erwerbsfähigkeit sollen künftig so berechnet werden, als ob der oder die Antragssteller/in bis zum Alter von 65 Jahren gearbeitet hätten – und nicht wie heute bis 62. Die Erhöhung dieser Zurechnungszeiten soll stufenweise erfolgen und gilt nur für künftige Erwerbsminderungsrentner.

Die Renten in Ost und West sollen bis 2025 voll angeglichen werden. Die Koalition will die betriebliche Altersvorsorge stärken und für Geringverdiener Zuschüsse zur Betriebsrente gewähren.

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