Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck: Erneut vor Gericht

Mehrfach vorbestraft, muss Ursula Haverbeck nun wieder vor Gericht erscheinen. Schon drei Mal in diesem Jahr wurde sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Ursula Haverbeck sitzt mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath im Landgericht in Verden

Ursula Haverbeck und ihr Anwalt Wolfram Nahrath im November im Landgericht Verden Foto: dpa

DETMOLD epd | Die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss sich am 16. Dezember erneut vor dem Amtsgericht Detmold wegen Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die mittlerweile 88-Jährige aus Vlotho erhoben, weil sie in einem veröffentlichten Schreiben an Gericht und Presse den Völkermord an den europäischen Juden in der NS-Zeit weiterhin leugnet und verharmlost, wie der Direktor des Amtsgerichtes, Michael Wölfinger, am Donnerstag dem epd sagte.

Die betagte Holocaust-Leugnerin stand bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vor Gericht. Erst im November wurde sie zum dritten Mal in diesem Jahr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, als das Amtsgericht Verden bei Bremen eine Haft von zweieinhalb Jahren verhängte. Keiner der Gerichtsentscheide ist bislang rechtskräftig, weil Haverbeck jeweils Berufung eingelegt hat.

In dem neuen Verfahren bezieht sich die Staatsanwaltschaft Detmold auf einen Auftritt Haverbecks im September vor dem Amtsgericht. Das hatte sie damals zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) behauptet hatte, das KZ Auschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern nur ein Arbeitslager gewesen.

Am Verhandlungstag im September hatte die 88-Jährige an die im Gerichtssaal anwesenden Pressevertreter ein Schreiben mit dem Titel „Einlassung zur Hauptverhandlung“, in dem sie den Holocaust leugnet, sowie eine Zeitschrift mit rechtsextremen Inhalten verteilt. Diese Schriften legte Haverbeck auch auf den Richtertisch und auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, während die sich zur Besprechung zurückgezogen hatten, wie der Gerichtsdirektor Wölfinger erklärte. Er nannte Haverbeck eine „Überzeugungstäterin“.

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