Flüchtlingspolitik in Dänemark: Restriktiv und abweisend

Dänemark demonstriert mit seiner Ausländergesetzgebung vor allem eines: Ablehnung. Migranten und Flüchtlinge sollen spüren, dass sie nicht willkommen sind.

Geflüchtete sind im Herbst 2015 zu Fuß auf dem Weg durch Dänemark in Richtung Schweden Foto: dpa

In den vergangenen Jahren ist die Asyl- und Zuwanderungspolitik Dänemarks zunehmend verschärft worden. Eine vielbeachtete und scharf kritisierte Maßnahme bestand in dem Erlass eines Zusatzes zum Ausländergesetz, was es der Polizei erlaubt, Asylsuchende zu durchsuchen und Barmittel und Wertsachen über 1.300 Euro zu konfiszieren. Andere kontroverse Vorschläge beinhalteten die vorübergehende Aussetzung des Rechts auf Familienzusammenführung, weitere Einschränkungen bei der Gewährung einer Niederlassungserlaubnis (permanent residence permit) und verkürzte Aufenthaltsfristen.

In einem Zusatz von November 2015 zum Ausländergesetz wurde die Einwanderungshaft geregelt. Darin werden „besondere Umstände“ benannt, unter denen Asylsuchende interniert werden können, insbesondere Personen, die im Rahmen einer „Masseneinwanderung“ ins Land kommen. Außerdem werden die Möglichkeiten eingeschränkt, Rechtsmittel gegen diese Maßnahme einzulegen.

Der Menschenrechtskommissar für Europa kommentierte das Gesetz wie folgt: „Ich bin sehr besorgt, weil die Ausweitung der Einwanderungshaft [unter bestimmten Umständen] verbunden mit der Abschaffung wesentlicher rechtlicher Schutzmechanismen dazu führen könnte, dass Asylsuchende in unverhältnismäßig hoher Zahl und willkürlich von Internierung betroffen sind. Das steht in Widerspruch zu Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention, nach der das Recht auf Freiheit geschützt ist.

Dänemark hat auch Bürger dafür verurteilt, dass sie Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus geholfen haben. Im März 2016 wurde eine bekannte dänische Kinderrechtlerin zu mehreren Tausend Euro Strafe verurteilt, weil sie syrische Flüchtlinge, die zu Fuß auf dem Weg von Deutschland nach Schweden waren, in ihrem Auto mitnahm. Nach dem Ausländergesetz verstößt der Transport papierloser Bürger gegen den Menschenschmuggelparagrafen. Laut Polizeistatistik wurden von September 2015 bis Februar 2016 fast 280 Personen nach diesem Gesetz belangt.

23 Stunden Einschluss

Durchschnittlich 92 nicht dänische Staatsbürger befanden sich im Jahr 2014 in Einwanderungshaft, 86 im Jahr 2012 und 65 im Jahr 2011. Im April 2016 gab es in Dänemark drei Einrichtungen zur langfristigen Internierung von Migranten: zwei speziell dafür vorgesehene Anlagen und ein Gefängnis mit einem getrennten Internierungsflügel. Die älteste Einrichtung ist das ehemalige Sandholmgefängnis, heute „Gefängnis- und Bewährungseinrichtung Ellebæk für Asylsuchende und Personen, denen die Freiheit entzogen wurde“. Sie hatte im Jahr 2014 Kapazitäten für 118 Personen (und bei kurzfristig höherem Bedarf 137).

Anfang 2016 eröffnete Dänemark eine neue Einrichtung im ehemaligen Staatsgefängnis Vridsløselille, das jetzt ausschließlich für Migranten benutzt wird und eine Kapazität von 240 Plätzen hat. Laut Berichten werden seit März 2016 Asylsuchende dort in ihren Zellen wegen Personalmangels 23 Stunden lang eingeschlossen, damit sie sich nicht frei in der Anlage bewegen können. Dänemark verfügt im Gefängnis Aabenraa auch über eine Sonderabteilung zur Unterbringung von bis zu 10 Personen, denen ein Verstoß gegen das Ausländergesetz vorgeworfen wird. All diese Einrichtungen werden von dem Dänischen Gefängnis- und Bewährungsservice unterhalten.

Vor „dramatischer“ Migration aus Afrika warnt die deutsche Regierung, von einem „Marshallplan“ ist die Rede. Doch die Milliardensummen, die Europa in Afrika ausgeben will, dienen nicht nur dem Kampf gegen Armut. Erklärtes Ziel der neuen EU-Afrikapolitik ist es, Flüchtlinge und Migranten schon tief im Innern des Kontintents aufzuhalten. Die taz berichtet seit Mitte November in einem Rechercheschwerpunkt darüber, zu finden unter taz.de/migcontrol.

Die Recherche wurde gefördert von Fleiß und Mut e. V. (cja)

Die Zahl der Personen, die von den dänischen Behörden aufgefordert wurden, das Land zu verlassen, und die es inzwischen verlassen haben („freiwillige“ wie erzwungene Rückkehr) ist seit dem Jahr 2011 mit 455 Personen bis zum Jahr 2012 auf 1.375 gestiegen. Im Jahr 2015 waren es insgesamt 2.655, von denen 2.480 deportiert wurden; insgesamt 1.400 Personen wurden im Jahr 2014 rückgeführt, 1.315 von ihnen wurden deportiert. Andererseits wurden laut dem Dänischen Flüchtlingsrat im Jahr 2015 323 Personen von Dänemark „in ihre Heimat“ zurückgeschickt, im Jahr 2014 waren es 320 und im Jahr 2013 393. Aus der Türkei kamen 75 der im Jahr 2015 „repatriierten“ Personen, 59 aus Bosnien und Herzegowina und 20 aus Serbien. Es ist nicht ganz klar, in welchem Verhältnis die Repatriierungszahlen und Rückkehrzahlen zueinander stehen.

Trotz des restriktiven Ansatzes Dänemarks in der Flüchtlingsfrage erfährt das Land nicht denselben Migrationsdruck wie seine Nachbarländer. Im Jahr 2014 stellten 14.680 Personen Antrag auf internationalen Schutz in Dänemark verglichen mit 20.935 im Jahr 2015. Im Jahr 2013 nahm Dänemark 395 Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus fest und nur 515 im Jahr 2014. Das sind nach Lettland und Luxemburg die niedrigsten Raten in Europa.

Aus dem Englischen übersetzt von Rosemarie Nünning

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