Ermittlungen zu Anis Amri: Helfer und Fluchtroute im Fokus

Nach dem Tod des mutmaßlichen Attentäters Anis Amri gibt es weiter offene Fragen über seine Fluchtroute und mögliche Helfer.

Spuren der Tatortsicherung in in Mailand

Anis Amri ist in Mailand erschossen worden. Er hatte bei einer Kontrolle eine Schusswaffe gezogen Foto: ap

BERLIN/TUNIS/ROM dpa | Die Ermittlungen nach dem Anschlag in Berlin laufen auch an den Weihnachtsfeiertagen mit Hochdruck. Unter anderem soll geklärt werden, ob der mutmaßliche Attentäter Anis Amri ein Unterstützernetzwerk, Mitwisser oder Gehilfen hatte. Der 2015 nach Deutschland gekommene Tunesier war nach Überzeugung der Ermittler der Mann, der am Montagabend in mit einem gestohlenen Sattelzug in den Weihnachtsmarkt gerast war. Dabei starben 12 Menschen, 53 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Der 24-jährige Amri ist französischen Medieninformationen zufolge über Lyon und Chambéry nach Italien gelangt, wo er am Freitag bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet wurde. Der Terrorverdächtige habe am vergangenen Donnerstag in Lyon das Bahnticket für Italien gekauft, berichtete die Wochenzeitung Journal de Dimanche mit Verweis auf eine hochrangige Quelle im Pariser Innenministerium.

Amri habe einen zweiten Fahrschein nach dem Umsteigen in Chambéry in einem nach Mailand führenden Hochgeschwindigkeitszug in bar gelöst, ergänzte der Radiosender Europe 1. Staatspräsident François Hollande sei am Donnerstag ebenfalls in Chambéry in der Region Savoyen gewesen, um ein Krankenhaus einzuweihen. Wegen dieses Besuches seien Kontrollen am Bahnhof nicht vorrangig gewesen, so der Sender. Ermittler werteten Aufnahmen von Überwachungskameras der Bahnhöfe Lyon Part-Dieu und Chambéry aus. Wie der Terrorverdächtige nach Lyon kam, sei nicht bekannt.

In Tunesien haben Sicherheitskräfte am Samstag drei Männer festgenommen, die mit dem mutmaßlichen Attentäter in Verbindung stehen sollen. Einer der Verdächtigen sei der Neffe Amris, teilte das Innenministerium in Tunis mit. Die Festgenommenen seien zwischen 18 und 27 Jahre alt. Der Neffe soll nach Angaben tunesischer Sicherheitskräfte gestanden haben, dass er mit dem mutmaßlichen Attentäter auf einem verschlüsselten Weg über eine Nachrichtenapp in Kontakt gestanden habe. Sein Onkel habe gewollt, dass er der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) die Treue schwöre.

Der „Abu Al-Walaa Battalion“

Der Neffe sagte dem Innenministerium zufolge ferner, dass Amri ihm Geld geschickt hatte, damit er nach Deutschland kommen könnte, um sich dort einer Gruppe anzuschließen, die Abu Al-Walaa Battalion heißt. Amri erzählte demnach seinem Neffen, dass er ein Anführer dieser Gruppe sei. Der im November festgenommene Abu Walaa gilt als salafistischer Chefideologe und mutmaßlicher Unterstützer der Terrormiliz IS.

Das Ministerium in Tunis bezeichnete die drei Männer als eine Terrorzelle, die Sicherheitskräfte bereits am Freitag nahe der Stadt Kairouan ausgehoben hätten. In dieser Region lebt auch die Familie von Amri. Kairouan gilt als Salafisten-Hochburg.

Angesichts des Terroranschlags haben hunderte Menschen in Tunesien gegen die Rückführung von mutmaßlichen Extremisten in das nordafrikanische Land protestiert. Die Demonstranten versammelten sich außerhalb des Parlaments in der Hauptstadt Tunis, wie lokale Medien berichteten. Bilder zeigten Menschen mit Plakaten, auf denen unter anderem „Nein zu Terrorismus“ stand. Der Protest am Samstag wurde demnach von verschiedenen zivilen Gruppen organisiert.

Die Opfer des Anschlags sind inzwischen identifiziert. Unter den Toten sind laut Bundeskriminalamt sieben Deutsche sowie Menschen mit tschechischer, ukrainischer, italienischer, israelischer sowie polnischer Staatsangehörigkeit.

Politiker fordern schärfere Gesetze

Die Linken-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht wirft indes der Bundesregierung vor, das Erstarken terroristischer Gruppen wie des IS mitverantwortet zu haben. Seit 15 Jahren werde ein sogenannter „Krieg gegen den Terror“ geführt, zuerst in Afghanistan, dann auch im Irak, in Libyen und in Syrien. „Und die Bilanz all dieser Kriege ist, dass der islamistische Terrorismus nicht geschwächt, sondern massiv verstärkt wurde“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Weil Amri als abgelehnter Asylbewerber und „Gefährder“ aus dem Visier der deutschen Behörden verschwunden war, kommen aus der Politik Rufe nach schärferen Gesetzen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bestritt ein allgemeines Versagen der Sicherheitsbehörden. „Es gibt bisher juristisch keine ausreichende Möglichkeit, jeden dieser Gefährder rund um die Uhr überwachen zu lassen“, sagte er der Bild am Sonntag.

De Maizière forderte eine schnellere Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Tunesien und in andere nordafrikanische Staaten. „Wären die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft, würden Asylverfahren auch bei Tunesiern schneller und einfacher verlaufen als bisher“, sagte er. Der Minister forderte die Grünen auf, die Einstufung im Bundesrat nicht weiter zu blockieren. Die NRW-Landesvorsitzende der Grünen, Mona Neubaur, sagte dagegen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, der Fall Amri habe nichts mit dieser Debatte zu tun.

CSU-Chef Horst Seehofer will nach einem Wahlsieg im Herbst 2017 auf jeden Fall eine Obergrenze für Asylbewerber einführen. Der bayerische Ministerpräsident sagte der „Welt am Sonntag“: „Die Obergrenze kommt, für den Fall dass wir regieren. Das gebe ich hier zu Protokoll.“ Die Begrenzung sei Voraussetzung für Integration und Sicherheit. „Auch deswegen sind wir für eine Obergrenze von 200 000 Flüchtlingen im Jahr.“ Er forderte zugleich Abkommen mit den Staaten Nordafrikas, um Asylbewerber zurückbringen zu können.

Sicherheitsbehörden hatten Amri zuvor als „Gefährder“ zwar im Blick gehabt. Seine Abschiebung war aber gescheitert, weil er keinen Pass hatte.

Der CSU-Innenpolitiker Stefan Mayer setzte sich in der Passauer Neuen Presse dafür ein, einen neuen Haftgrund zu schaffen für Ausreisepflichtige, „von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht“. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte dagegen der Saarbrücker Zeitung, im vorliegenden Fall gebe es kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit.

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