Staatlich finanzierte Sexualassistenz: Inklusion mal anders

Sollen Krankenkassen für den Sex pflegebedürftiger Menschen zahlen? Eine Debatte über Sexualassistenz ist nötig.

Eine Frau umarmt einen Mann vor einem Bett

Alle entspannt? Sexualassistentin bei der Arbeit Foto: dpa

Sex haben und dafür nichts zahlen: Hier ist nicht die Rede von einer Affäre, einer Liebesbeziehung oder einem One-Night-Stand, wofür normalerweise kein Geld fließt, weil es im Einvernehmen der Beteiligten passiert. Hier geht es um einen Vorstoß der pflegepolitischen Sprecherin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg.

Sie fordert, dass nach niederländischem Vorbild die Krankenkassen den Sex von pflegebedürftigen Menschen mit einem/einer SexualbegleiterIn bezahlen.

Krankenkassen sind keine Einrichtungen, die die Privatsphäre ihrer Kunden schätzen. Für alles braucht man ein Attest, die kleinste Veränderung des gesundheitlichen Zustandes muss mitgeteilt werden. Pflegestufen werden immer wieder minutiös überprüft.

So braucht man auch ein Attest für Sex. Dann heißt es Scham überwinden und einen Arzttermin vereinbaren. Dem Doktor wie auch immer glaubhaft machen, dass man sich nicht selbst befriedigen kann. Und dann muss die Krankenkasse ihr Einverständnis geben.

Man legt eine intime Sache in die Hände von Gutachtern, also Medizinern, die Feingefühl beweisen müssen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, da man als PatientIn vom Urteil des Fachpersonals abhängig ist – und dabei geht es um kein akutes Leiden.

Auseinandersetzung wünschenswert

Die Gesellschaft braucht diese Debatte; das Thema Sex und Behinderung ist ein Tabu, außer im Fetischbereich. „Sex für Pflegefälle“ titeln die Medien; Menschen werden als Fälle bezeichnet, die keine Bedürfnisse haben (dürfen).

Die Auseinandersetzung mit dem Thema seitens der Pflegeheime, Krankenkassen und Ärzte wäre wünschenswert. Ihnen würde dadurch wieder in Erinnerung gerufen, dass Menschen mit Pflegebedarf keine geschlechtslosen Wesen sind; dass sie auch sexuelle Bedürfnisse haben.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der dpa: „Wer täglich damit zu kämpfen hat, beim Stuhlgang, Waschen und Essen Hilfe zu erhalten, hat andere Sorgen.“ Mit seinem Statement unterstreicht er die fürsorgliche, bevormundende Sicht auf die betroffenen Personen, denen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einmal mehr abgesprochen wird.

Das Bundesgesundheitsministerium lehnt den Vorschlag ebenso ab wie der Pflegeforscher Wilhelm Frieling-Sonnenberg. Er findet das Konzept sogar „menschenverachtend“. Die Menschen könnten durch die sexuelle Befriedigung Druck abbauen und dadurch seien sie pflegeleichter – nur deswegen würde dies das Pflegepersonal befürworten.

Inklusion einmal andersherum: Die pflegebedürftigen Menschen würden aus Rücksicht auf das betreuende Personal Sex haben – da hätten alle was davon.

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