Prozess gegen Schlecker: Ein schwarzer Tag für Anton

Die Unternehmerfamilie muss sich wegen schweren Bankrotts verantworten. Sie soll kurz vor der Insolvenz Millionenbeträge beiseitegeschafft haben.

Anton Schlecker in einem Auto

Sein Imperium zerfiel, jetzt muss er sich ducken Foto: dpa

STUTTGART taz | Eisgrau sind die nach vorn gekämmten Haare, das Gesicht hat tiefe Furchen, der Mund des 72-Jährigen ist schmal. Fast schüchtern schaut Anton Schlecker in das Blitzlichtgewitter, als er den Saal des Stuttgarter Landgerichts betritt. Es geht hier um sein Lebenswerk, das seit fünf Jahren in Trümmern liegt. Es geht für ihn darum, ob er nicht nur als harter bis hartherziger Unternehmer in Erinnerung bleibt, sondern auch als krimineller Bankrotteur.

Mehr als 20 Jahre ist es her, dass sich der öffentlichkeitsscheue Unternehmer zum letzten Mal der Presse stellen musste. Auch damals stand er vor dem Strafrichter, weil er seinen Angestellten vorgetäuscht hatte, Tariflohn zu bezahlen. Schlecker hatte getrickst und wurde verurteilt. Bei dem Prozess 1998 gingen Bilder eines Mannes mit seltsam unnatürlicher Haarfarbe und wild gemustertem Versace-Hemd zum weißen Anzug durch die Medien. Spätestens da wurde er zum Sinnbild eines knauserigen Unternehmers, der in seinem Betrieb ein System aus Druck und Überwachung aufgebaut hatte, sich selbst und seiner Familie aber einen extravaganten Lebensstil gönnte.

Diesmal beim Prozess in Stuttgart, der den Untergang dieses Imperiums juristisch aufarbeiten soll, erscheint die angeklagte Familie Schlecker wie in Trauerkleidung. Anton Schlecker im dunklen Nadelstreifenanzug, mit schwarzem Rollkragenpullover, sein Sohn Lars, trägt die gleiche Kombination. Auch seine Frau und die Tochter tragen Schwarz.

Es geht um viel. Schwerer Bankrott, so lautet die Anklage. Fast eine Stunde verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift. Insgesamt 20 Millionen soll Anton Schlecker mit Hilfe seiner Familie vor den Gläubigern in Sicherheit gebracht haben. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft. In den Prozesstagen, die bis in den Herbst vorgesehen sind, wird es um Geldzahlungen an Kinder und Enkel gehen, die Renovierung der Berliner Wohnung des Sohns mit Kosten in Höhe von mehr als einer Million Euro. Außerdem soll Schlecker Bilanzen geschönt und die Insolvenz des Unternehmens verschleppt haben. Zwischen all den Millionensummen, Kontonummern und Jahreszahlen taucht immer wieder eine Formulierung auf, die auch einen hart gesottenen Unternehmer wie Schlecker schwer treffen muss: Die Familie habe mit „überzogenem, rücksichtslosem, sittlich anstößigem Gewinninteresse gehandelt“, erklärt der Staatsanwalt gleich mehrfach.

Genugtuung für die Angestellten

Dass sich Anton Schlecker und seine Familie vor Gericht verantworten müssen, mag für die „Schleckerfrauen“, jene Angestellten, die früher in den Drogerie-Filialen oft unter widrigen Bedingungen Dienst getan haben und von denen heute einige den Prozess als Zuschauer verfolgen, bereits eine Genugtuung sein. Die Unternehmerfamilie, die auch in Zeiten des Erfolgs extrem zurückgezogen gelebt hat, empfindet wohl bereits diesen öffentlichen Auftritt als schwere Demütigung.

Anton Schleckers Verteidiger Norbert Scharf hebt denn auch in seiner Stellungnahme auf die Berichterstattung vor dem Prozess ab, die einer Vorverurteilung gleiche. Da seien offenbar Akten an die Presse weitergegeben worden, beklagt Scharf, und ein kürzlich ausgeschiedener Leitender Staatsanwalt habe etwa in einem Fachvortrag Details ausgeplaudert. Die Gefahr einer „vorverurteilenden Treibjagd“ sei jetzt schon sichtbar.

Der Staatsanwalt

„Rücksichtsloses, sittlich anstößiges Gewinninteresse“

Das Bild vom Ehinger Unternehmer als der verfolgten Unschuld, der schon an der Insolvenz seines Lebenswerks schwer genug zu tragen habe, ist offenbar Teil der Verteidigungsstrategie. Die Zahlungen in Millionenhöhe lassen sich kaum bestreiten. Stattdessen versucht die Verteidigung offenbar zu belegen, dass Anton Schlecker den Niedergang seines Unternehmens nicht habe kommen sehen. „Er konnte sich schlicht nicht vorstellen, dass sein Unternehmen insolvent sei“, erklärte der Anwalt. Schlecker könne wie jeder andere im Land Schenkungen machen. Da lachen einige der Schleckerfrauen im Saal empört auf.

Tatsache ist, dass Anton Schlecker sein Imperium über 40 Jahre wie ein Fürst geführt hat. Die Drogeriemarktkette war keine GmbH und keine KG, der Chef führte das Unternehmen als eingetragener Kaufmann. Schlecker habe im Unternehmen „schalten und walten können, wie er wollte“, sagt der Staatsanwalt, aber in Krisenzeiten sei er bei dieser ungewöhnlichen Gesellschaftsform auch verpflichtet, sein privates Vermögen, mit dem er haftet, zusammenzuhalten.

„Der Sachverhalt ist komplex und verschließt sich einer einfachen und schnellen Beurteilung“, sagt Schleckers Verteidiger. Das sieht wohl auch das Gericht so. 26 Prozesstage sind bis in den Herbst vorgesehen, und da Zeugen in der Schweiz gehört werden müssen, könnte es auch noch länger dauern, kündigte Richter Roderich Martis an. Die Angeklagten schweigen. Anton Schlecker will sich an einem der nächsten Prozess­tage äußern. Vermutlich hofft er auf weniger öffentliche Aufmerksamkeit.

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