• 11.06.2010

Aufgabe der Polizei ist es, nach Tätern zu fahnden - nicht nach der Gesinnung

Sonderrechte nicht erweitern

Kommentar von KAI VON APPEN

Der Feind steht links. Das ist der klare Arbeitsauftrag, den die Innenministerkonferenz in Hamburg an eine Bund-Länder-Projektgruppe vergeben hat, um im November über eine europaweite "Gefährderdatei Links" zu beraten. Und das ist gefährlich, möchte sich doch die Polizei immer mehr Geheimdienstbefugnisse aneignen.

Das zeigt sich gerade mal wieder im Hamburger Schanzenviertel. Zugegeben: Es hat die Brandanschläge auf die Streifenwagen und die Attacke auf das Polizeirevier gegeben. Die hatten großen Sachschaden zur Folge. Da ist es natürlich die Aufgabe der Polizei nach den Tätern zu fahnden. Aber nach den Tätern und nicht nach der Gesinnung. Doch durch das hanebüchene Konstrukt der Bundesanwaltschaft, in dem Anschlag auf das Lerchenrevier einen versuchten Mord zu konstruieren, sind dem Staatsschutz durch die Bundesanwälte wieder einmal Sonderrechte eingeräumt worden, von denen sie auch rege mit SMS-Angriffen Gebrauch machen.

Erneut wird nach der Devise verfahren: "Wir schießen mal in den Busch und gucken was sich bewegt". Schon beim G8-Gipfel hatte der Bundesgerichtshof gerügt, dass die massiven Grundrechtseingriffe wegen der als Terrorismus aufbauschten Brandstiftungen unverhältnismäßig waren. Und die Verfahren sind eingestellt worden, nachdem die linke Szene umfangreich durchforstet worden war.

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