Iranerin mit Studienabsicht: Deutschland darf Visum verweigern

Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Sanktion. Die Iranerin hatte ein Stipendium der TU Darmstadt für ein Studium von Sicherheitstechnologien.

Menschen an einer längeren Reihe Arbeitsplätze in einer Bibliothek

Studierende an der TU Darmstadt in der Uni-Bibliothek, mutmaßlich keine Iraner Foto: dpa

LUXEMBURG dpa | Einer Frau aus dem Iran kann ein Visum für ein Studium in Deutschland verweigert werden, wenn dies nach Ansicht der deutschen Behörden zu einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit führen könnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Die nationalen Behörden eines EU-Landes hätten „einen weiten Spielraum“ bei der Entscheidung über eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Im konkreten Fall ging es um eine Iranerin, die Informationstechnologie an einer iranischen Universität studiert hatte, die wegen ihres Engagements im militärischen Bereich von Sanktionen der EU betroffen ist.

Die Frau hatte ein Stipendium für ein Promotionsstudium an der Technischen Universität Darmstadt angeboten bekommen, bei dem es um die Sicherheit mobiler Systeme gehen sollte. Sie erhielt jedoch kein Einreisevisum, weil die Behörden die „missbräuchliche“ Nutzung der erworbenen Kenntnisse befürchteten.

Der EuGH entschied, die nationalen Behörden dürften die Einreise verweigern, wenn sie fürchteten, die erworbenen Kenntnisse könnten später zu Zwecken eingesetzt werden, die die Sicherheit gefährdeten. Solche Zwecke seien die Verschaffung vertraulicher Informationen in westlichen Ländern, interne Repression oder allgemein Menschenrechtsverletzungen.

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