Berliner Urteil zu Handys im Unterricht: Nimm ruhig ab!

Ein Berliner Lehrer kassiert das Handy eines Schülers ein – übers ganze Wochenende. Das sei kein Eingriff in die Grundrechte, urteilt das Verwaltungsgericht.

Handy mit Facebook-Seite

Kommt in der Schule oft nicht gut an: Surfen auf dem Smartphone Foto: dpa

Schüler können ihre Lehrer auf vielerlei Arten zur Weißglut treiben. Eine zuverlässige Methode dürfte der exzessive Gebrauch des Mobiltelefons während des Unterrichts sein. Vermutlich stellt man die Tastentöne auf Anschlag, während man nach dem nächsten YouTube-Video sucht.

Oder, noch besser, man dreht einfach gleich selbst ein Video von dem Menschen, der sich da vorne vor der Tafel müht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man das Handy dann los ist, ist zwar groß. Aber was soll’s, spätestens nach Schulschluss kriegt man das Ding ja wieder.

Ein Lehrer an einer Berliner Sekundarschule fand das offenbar pädagogisch nicht mehr tragbar – und kassierte folglich das Handy eines Neuntklässlers gleich übers ganze Wochenende ein. Der Schüler und dessen Eltern klagten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht, weil der Schüler sich in seinen Grundrechten eingeschränkt und überdies „in seiner Ehre verletzt und gedemütigt“ sah.

Interesse fehlt

Das Gericht wies die Klage am Mittwoch ab. Weil der nun 18-Jährige inzwischen die Schule gewechselt hat, könne man ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten des Lehrers und der Schulleitung nicht mehr so einfach feststellen: Es fehle schlicht ein „begründetes Interesse“ des Klägers, so die formalistische Begründung. Schließlich sei die Gefahr einer erneuten „etwaigen Diskriminierung“ ja nun nicht mehr gegeben. Darüber hinaus, so die Richter, sehe man hier aber auch grundsätzlich weder einen „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ noch das Erziehungsrecht der Eltern eingeschränkt.

Menschlich mag der Impuls des Lehrers, mal richtig durchgreifen zu wollen, nachvollziehbar sein. Vielleicht war es sogar pädagogisch sinnvoll. Immerhin hatte die Handygeschichte ein Nachspiel, mit dem der Schüler so nicht gerechnet haben dürfte. Aber der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel. Schon gar nicht in einer Situation, wo ein Lehrer seine Machtposition gegenüber dem Schüler ausspielen kann.

Formaljuristisch mag die Ablehnung der Klage rechtens sein. Als gerecht empfindet man sie nicht.

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