Verordnung zu Zigaretten tritt in Kraft: Schockbilder-Verstecken nun verboten

Viele Läden verdecken Raucherlungen-Fotos auf Zigarettenpäckchen. Ab Samstag gilt eine Verordnung, die das verhindern soll.

Schockfoto einer Lungenoperation auf einer Zigarettenpackung

Kann nur abschrecken, wenn man es sieht: Schockbild auf einer Zigarettenverpackung Foto: dpa

BERLIN taz | Händler dürfen Schockbilder auf Zigarettenschachteln ab Samstag nicht mehr verdecken. Die Warnhinweise müssten auch zum Zeitpunkt „des Anbietens zum Verkauf“ zu sehen sein, heißt es in einem Zusatz zur Tabakerzeugnis-Verordnung, den das Bundesgesetzblatt am Freitag veröffentlicht hat.

Bislang haben viele Geschäfte den Hinweis „Rauchen ist tödlich“ sowie die Bilder etwa von einer krebskranken Lunge hinter Plastik- oder Pappkarten versteckt. An Automaten waren sie durchgängig nicht zu sehen.

Rauchen ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Jährlich würden mehr als 120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Dennoch rauchten insgesamt 28 Prozent der Frauen und Männer ab 18 Jahren.

Um vom Kauf von Zigaretten abzuschrecken, sind die Warnhinweise seit etwa einem Jahr vorgeschrieben. Die Branche hat aber durch die „Product cards“ verhindert, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können. Deshalb hatte der Bundesrat am 12 Mai den Zusatz zu der Verordnung beschlossen.

Tabaklobby hatte mit Klagen gedroht

Der Deutsche Zigarettenverband, der die Tabakindustrie vertritt, hatte bereits vor der offiziellen Verkündung des Beschlusses der taz mitgeteilt: „Diese Forderung des Bundesrats kann durch die Bundesregierung nicht umgesetzt werden, weil ihr dafür die Verordnungsermächtigung fehlt“, so Sprecher Jan Mücke. 300.000 Zigarettenautomaten und viele Verkaufsanlagen in Läden würden „von einem Tag auf den anderen“ nicht mehr genutzt werden können.

„Da geht es um einen Schaden, der die Milliardengrenze überschreiten würde.“ Ein so weitreichender Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum sei nur auf der Grundlage eines Gesetzes und nicht nur einer Verordnung zulässig. „Sollte die Bundesregierung das dennoch umsetzen, wird diese Sache sicherlich vor Gericht verhandelt werden müssen.“ Am Freitag antwortete der Verband zunächst nicht auf eine Bitte der taz um Stellungnahme.

Jan Mücke, Zigarettenverband

„Da geht es um einen Schaden, der die Milliardengrenze überschreiten würde.“

Die Nichtraucher-Organisation Forum Rauchfrei kündigte an, Automatenaufsteller anzuzeigen, die gegen die geänderte Verordnung verstoßen. „Leser können Zigarettenautomaten beim Forum Rauchfrei melden, wenn sie nicht selbst Anzeige erstatten möchten“, so der Verband. Die Initiative hatte im August 2016 eine Kampagne gegen die „Product Cards“ gestartet. Es sei ein Skandal, dass das Verdecken der Schockbilder fast ein Jahr lang geduldet worden sei.

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung erklärte auf taz-Anfrage nur: „Ob und welche Maßnahmen im Rahmen der Überwachung konkret getroffen werden, entscheiden die zuständigen Länderbehörden.“

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