Kommentar Erwerbsminderungsrente: Kein komfortabler Ausweg

Sie bedeutet den Abstieg unter das Existenzminimum. Ihre Erhöhung ist ein Schritt, um Krankheit als soziales Risiko stärker zu berücksichtigen.

Ein Mensch stützt sich die Händen in den Rücken

Rücken kaputt, Job verloren, Abstieg unter das Existenzminimum? Foto: dpa

Sie gilt als letzter Ausweg, um auszusteigen, wenn man nicht mehr kann: die Erwerbsminderungsrente. Tausende durchlaufen jedes Jahr das Prozedere mit Krankschreibungen, Reha, Begutachtung, oft Ablehnung. Es hält sich immer noch das Gerücht, dass man über „die Erwerbsunfähigkeitsschiene“ vorzeitig aus dem stressigen Job aussteigen und dann mit einer deutlich über Sozialhilfeniveau liegenden Rente rechnen könnte. Es ist nur ein Gerücht.

711 Euro netto monatlich erhält im Durchschnitt, wer als Neuzugang eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht. 15 Jahre zuvor bekamen Neuzugänge 738 Euro, bei deutlich niedrigeren Preisen. Die Erwerbsminderungsrente bedeutet oftmals den Abstieg unter das Existenzminimum. Die Altenpflegerin, die mit 60 Jahren, kaputten Nerven und kaputtem Rücken in die volle „EM“-Rente geht, muss aufstockende Grundsicherung beantragen, wenn sie keinen besser gestellten Partner hat.

Der Bundestag hat am Donnerstag höhere Renten für Arbeitnehmer beschlossen, die künftig aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur noch eingeschränkt tätig sein können. Das sind laut Regierung jedes Jahr mehr als 170.000 Beschäftigte. Ab dem Jahr 2018 soll die sogenannte Zurechnungszeit für eine Erwerbsminderungsrente schrittweise um drei Jahre verlängert werden. Ab dem Jahr 2024 sollen diese Renten für Neuzugänge dann so berechnet werden, als ob die Frührentner bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dadurch fallen die Renten um etwa sieben Prozent höher aus.

Vielleicht ist das der Grund, warum die Zahl der Anträge auf diese Renten nicht steigt. Man bleibt lieber als chronisch Kranke irgendwie im Job, als eine mickrige Invalidenrente zu beantragen, die den Gang zum Sozial­amt mit der Offenlegung von Sparkonto, Autobesitz und Kleingarten nach sich zieht.

Abgesehen davon bekommen viele chronisch Kranke gar keine „EM“-Rente, weil sie der Gutachter als arbeitstauglich beurteilt. Die stagnierende Antragszahl und die über die Jahre gleichbleibenden Ablehnungsquoten zeigen, dass die von der Wirtschaft beschworene Missbrauchsgefahr bei der EM-Rente gering ist.

Das Gesetz aus dem Hause von Andrea Nahles (SPD) zur Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten, das am Donnerstagnachmittag im Bundestag beschlossen wurde, ist daher ein richtiger Schritt, Krankheit als soziales Risiko stärker zu berücksichtigen. Bitter allerdings, dass die Erhöhung erst künftigen FrührentnerInnen zugutekommen soll.

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Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).

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