Bundesverfassungsgericht entscheidet: Atomsteuer ist verfassungswidrig

Unvereinbar mit dem Grundgesetz: So lautet das Urteil der Karlsruher Richter. Die Kraftwerksbetreiber können nun auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen.

Hände in weißen Handschuhen fahren über eine Lage von schwarzen Brennstäben

Hätten nicht besteuert werden dürfen – ein Arbeiter überprüft mit Uran angereicherte Brennstäbe Foto: dpa

KARLSRUHE dpa | Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig.

Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. (Az. 2 BvL 6/13)

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro.

RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.

Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie aber nicht aufgegeben.

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