Bettelverbot in Dänemark: Zwei Wochen Haft ohne Bewährung

Das Gesetz trifft besonders die in Armut lebenden Roma. Von Rechtspopulisten bis Sozialdemokraten stimmten alle Parteien im Parlament dafür.

Ein Mann sitzt vor einer Balustrade auf dem Boden

In Hamburg ist Betteln noch erlaubt Foto: dpa

STOCKHOLM taz | Mit härteren Strafen will Dänemark Menschen, die öffentlich betteln, von den Straßen vertreiben. Am Mittwoch verabschiedete das Parlament eine Gesetzesvorlage der rechtsliberalen Regierung, die als Mindeststrafe für Bettelei, „die in der Öffentlichkeit Unsicherheit verursacht“, zwei Wochen Haft ohne Bewährung androht. Bislang galt aufgrund eines schon im 19. Jahrhundert erlassenen und mehrfach geänderten Betteleiverbots eine Mindeststrafe von einer Woche auf Bewährung, die nur verhängt werden konnte, wenn dem eine entsprechende polizeiliche Androhung vorausging.

Das Verbot, das auch „Roma-Gesetz“ genannt wird, wurde von der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei bis hin zu den Sozialdemokraten unterstützt. Nur vier kleinere linke und linksliberale Parteien stimmten dagegen. Ein soziales Problem könne man nicht über Verbot und eine Kriminalisierung lösen, argumentierte die „Einheitsliste“. Und soweit strafbare Handlungen infrage kämen, gebe es bereits ausreichend Sanktionsmöglichkeiten.

Dänemark müsse etwas gegen die „Roma-Plage“ tun, die „in Kopenhagen explodiert“ sei, begründete Marcus Knuth, der migrationspolitische Sprecher der regierenden Venstre die Gesetzesverschärfung: Diese Personengruppe würde „zielbewusst durch Europa reisen, nicht um zu arbeiten, sondern um zu stehlen, zu betrügen und unsere Gesellschaften auszunutzen“.

Bereits im Frühjahr waren in Dänemark neue Vorschriften erlassen worden, die das Übernachten im öffentlichen Raum verbieten, soweit dieses „Unsicherheit“ verbreite. Wegen Verstoßes gegen dieses Verbot wurden seit April allein in Kopenhagen Geldbußen gegen mehr als 100 ArmutsmigrantInnen vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien verhängt.

Während die Dänische Volkspartei die nochmalige Erhöhung des Strafrahmens und die Ausweisung von Personen fordert, die wegen Bettelei bestraft wurden, verweist das Institut für Menschenrechte darauf, dass die soziale Not vieler EU-Migranten nicht mit Verboten gelöst werden könne.

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