Hotelkette des US-Präsidenten: Trump wegen Bereicherung verklagt

Zwei Generalstaatsanwälte sehen in Trumps Hotelgeschäften einen Verfassungsverstoß. Dessen Einreisestopp scheiterte vor einem weiteren Gericht.

Treppe zu drei Torbögen, darüber Aufschrift "Trump Hotel"

Gesuchte Adresse bei Schmeichlern des US-Präsidenten: Trump-Hotel in Washington Foto: dpa

WASHINGTON/LOS ANGELES afp | US-Präsident Donald Trump ist wegen des Verdachts auf unzulässige Bereicherung im Amt von zwei Generalstaatsanwälten verklagt worden. Die obersten Strafverfolger des US-Bundesstaats Maryland und der Hauptstadt Washington werfen Trump in ihrer am Montag eingereichten Klage vor, das Präsidentenamt in verfassungswidriger Weise für seine geschäftlichen Interessen zu missbrauchen. Dabei geht es unter anderem um ein Luxushotel Trumps in Washington.

Nie zuvor in der US-Geschichte habe es einen Präsidenten gegeben, der sich wie Trump weigere, „sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen loszusagen“, erklärte der Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks District of Columbia, Karl Racine. Er warf Trump einen „eklatanten“ Verfassungsverstoß vor.

Konkret bezieht sich die Klage unter anderem auf das in Nähe des Weißen Hauses gelegene Trump International Hotel, das bei ausländischen Regierungsmitgliedern große Beliebtheit genießt. Das Luxushotel wird von einem Unternehmen des Trump-Imperiums betrieben. Es befindet sich in einem historischen Postgebäude, welches die Trump-Firma von der Bundesregierung gemietet hat.

Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus dem Nahen Osten und Asien in dem Hotel mit der Absicht übernachten, sich beim US-Präsidenten einzuschmeicheln. Das Trump International Hotel richte sich in seinem Marketing auch gezielt an die „diplomatische Gemeinde“.

Vermietung von Trump-Immobilien

Als weitere Beispiele für die angebliche Verquickung von Präsidentenamt und unternehmerischen Interessen nennen die Kläger die Vermietung von Räumlichkeiten im New Yorker Trump Tower an die chinesische Staatsbank ICBC. Auch andere Trump-Immobilien seien auf ausländische Kunden – darunter Russen – zugeschnitten.

Ferner heben die Kläger hervor, dass Trump weiterhin finanziell von seinen Immobilienprojekten, Hotels und Golfanlagen im Ausland profitiere. Auch beziehe er nach wie vor Einnahmen aus der ausländischen Vermarktung seiner früheren Reality-Serie „The Apprentice“.

Trump hatte seine Unternehmen nach seinem Amtsantritt nicht verkauft oder einem unabhängigen Vermögensverwalter unterstellt, sondern lediglich die Tagesgeschäfte an seine beiden erwachsenen Söhne übertragen. Laut den Klägern verstößt er damit gegen die sogenannten Vergütungsklauseln der Verfassung, die es Regierungsmitarbeitern untersagen, Geschenke oder Begünstigungen von ausländischen Regierungen anzunehmen.

Spicer wittert „Parteipolitik“

„Die Vergütungsklauseln sind eine Brandmauer gegen Korruption des Präsidenten“, sagte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh. Trump müsse die diesbezüglichen Fragen nun „vor Gericht“ beantworten.

Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche Klage eingereicht. Am Freitag forderte das Justizministerium das zuständige Gericht in New York auf, die Klage abzuweisen. Zur Begründung führte das Ministerium unter anderem an, dass den Klägern durch Trump kein Schaden entstanden sei. Bei der neuen Klage handelt es sich nun um die erste, die durch Behörden erhoben wurde.

Trumps Sprecher Sean Spicer bezeichnete die Klagen am Montag als politisch motiviert. „Es ist nicht schwer, zu dem Schluss zu kommen, dass Parteipolitik einer der Beweggründe sein könnte“, sagte er auf die Frage eines Journalisten.

Einreisestopp bleibt aufgehoben

Im Rechtsstreit um die von ihm geplanten Einreiseverbote hat Donald Trump indes eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco bestätigte am Montag die vorläufige Ungültigkeit des entsprechenden Dekrets. Letztlich dürfte der Streit um die temporären Einreiseverbote für Bürger muslimischer Länder aber vom Obersten Gerichtshof entschieden werden, den die Regierung bereits angerufen hat.

Das Berufungsgericht in San Francisco bestätigte nun in weiten Teilen die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts mit Sitz im Bundesstaat Hawaii, das Trumps jüngstes Einreisedekret außer Kraft gesetzt hatte. Mit dem Erlass habe der Präsident seine ihm vom Kongress übertragenen Vollmachten in der Einreisepolitik überschritten, befanden die Berufungsrichter.

„Einwanderung ist selbst für den Präsidenten keine Ein-Personen-Show“, hieß es in dem Beschluss. Grundsätzlich bestätigten sie jedoch das Recht des Präsidenten, die Prozeduren für die Überprüfung einreisewilliger Ausländer einer Revision zu unterziehen.

Vier Monate juristischer Streit

Trump hat mit seinen Einreiseverboten bereits eine ganze Serie gerichtlicher Niederlagen erlitten. Erst Ende Mai hatte ein anderes Berufungsgericht im Bundesstaat Virginia die Suspendierung seiner Exekutivanordnung bestätigt. In der Begründung hieß es, der Erlass zeuge von „religiöser Intoleranz, Feindseligkeit und Diskriminierung“.

Trump bezeichnet die drastischen Maßnahmen als notwendige Maßnahme zum Schutz vor dem Terrorismus. Die temporären Einreiseverbote sollen den Behörden die Zeit geben, um eine mögliche Verschärfung der Sicherheitschecks zu prüfen. Der juristische Streit zieht sich allerdings schon seit vier Monaten hin, so dass schon allein dadurch bereits Zeit für solche Prüfungen geschaffen wurde.

Das Justizministerium beantragte dennoch Anfang Juni beim Obersten Gerichtshof, das Präsidentendekret wieder in Kraft zu setzen. Die Anordnung sieht vor, dass alle Bürger der sechs mehrheitlich muslimischen Staaten Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die USA einreisen dürfen. Außerdem soll die Aufnahme sämtlicher Flüchtlinge für mindestens 120 Tage gestoppt werden. Eine vorherige Version des Erlasses war noch schärfer gefasst.

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