Präsidentschaftswahlen in Russland: Nawalny darf wohl nicht kandidieren

Der russische Oppositionspolitiker Nawalny darf sich nicht als neuer Präsident bewerben. Das sagt die Wahlkommission mit Verweis auf seine Verurteilung.

Nawalny sitzt im hellblauen Hemd am Rand des Bildes und guckt geknickt

An den Rand gedrängt: Die russische Wahlkomission will Nawalny nicht antreten lassen Foto: dpa

MOSKAU afp | Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny darf nach derzeitigem Stand nicht bei der russischen Präsidentschaftswahl kommendes Jahr antreten. „Derzeit ist Alexej Nawalny nicht berechtigt, sich um ein Amt zu bewerben“, erklärte die zentrale Wahlkommission am Freitag in Moskau. Das Gremium verwies dabei auf die Verurteilung Nawalnys zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung. Nawalny hatte in der Vergangenheit seine Absicht erklärt, im kommenden Jahr als Präsidentschaftskandidat anzutreten.

Der Blogger ist schon seit längerem im Visier der russischen Justiz: 2013 wurde Nawalny in einem Betrugsprozess zu fünf Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde später aber zur Bewährung ausgesetzt. Anfang Februar wurde er in einem neu aufgerollten Prozess abermals zu fünf Jahren Haft auf Bewährung wegen Veruntreuung verurteilt.

Derzeit sitzt der Oppositionspolitiker eine 25-tägige Haftstrafe ab, zu der er in einem Schnellverfahren verurteilt worden war. Hintergrund ist ein Aufruf Nawalnys zu landesweiten Protesten gegen Staatschef Wladimir Putin und zu einer nicht genehmigten Demonstration in Moskau. Am 7. Juli soll Nawalny freikommen.

Nawalny gilt allerdings als Russlands führender Oppositionspolitiker. Davon gibt es nur noch wenige und unter ihnen ist der unermüd­liche Kämpfer gegen Korruption einmalig. Seit Herbst 2011 kommt Nawalny nicht mehr zur Ruhe. Damals wehrte sich Russland gegen massive Wahlfälschung zugunsten der Kremlpartei bei den Parlamentswahlen. Nawalny war Sprachrohr des Protests. Der Kreml rächte sich. Mehrfach wurde der Jurist und Familienvater wegen angeblichen Betrugs auf Bewährung verurteilt. Dutzende Male musste er nach Demonstra­tionen in Beugehaft.

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