Prokurdische Aktivisten-WG gestürmt: Durchsuchung wegen eines Posts

Wegen des Facebook-Posts einer kurdischen Flagge stürmt die Polizei in Bayern eine Wohnung. Gegen einen linken Aktivisten wird ermittelt.

Zwei Menschen mit Fahnen auf einer belebten Straße

YPG-Fahnen im syrischen Qamishli Foto: reuters

BERLIN taz | Am Donnerstag um sechs Uhr morgens haben um die zehn Polizisten des Unterstützungskommandos (USK) der bayerischen Polizei eine Wohngemeinschaft in München durchsucht. Gegen einen der Bewohner, den linken Aktivisten Benjamin Ruß, wird ermittelt, weil er ein Foto der Fahne der PKK-nahen Miliz, YPG, auf Facebook veröffentlichte.

Das Innenministerium verdächtigt die YPG, ei­n Nachfolger der verbotenen Arbeiterpartei PKK zu sein. Die Kurdenmiliz kämpft in Syrien gegen den IS und arbeitete in einem Fall sogar schon mit dem Bundesnachrichtendienst zusammen, wie der Bayerische Rundfunk berichtete. Die USA unterstützen die Gruppe mit Waffenlieferungen.

Ruß sagte der taz, er habe die YPG-Fahne im März 2017 aus Protest gegen eine Änderung des Kennzeichenverbots auf Face­book gestellt. „Gerade waren die KurdInnen noch Helden im Kampf gegen den grausamen IS und auf einmal sind sie Feinde des deutschen ­Staates.“

Das Bundesinnenministerium hatte das YPG-Symbol – eine dreieckige gelbe Flagge mit rotem Stern – am 2. März der Liste der verbotenen Symbole mit PKK-Bezug hinzugefügt. Die Arbeiterpartei ist seit 1993 in Deutschland verboten, die Liste wird seitdem ständig aktualisiert und umfasst auch Symbole, die neu hinzukamen.

Die Polizisten ­drohten damit, die Wohnungstür einzuschlagen

Seit Mai weiß Ruß, der sich seit drei Jahren gegen das PKK-Verbot engagiert, dass die Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsverbot gegen ihn ermittelt. Zum Zeitpunkt der Razzia war er in Griechenland, nur seine Mitbewohner waren in der Wohnung. Die Polizisten drohten damit, die Tür einzuschlagen, und hätten alle Räume „belagert“, obwohl nur gegen Ruß ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag, sagt einer der Mitbewohner. Es war, als stünden sie alle unter Verdacht: „Unsere Mitbewohnerin durfte nur mit offener Tür auf die Toilette. Eine Demütigung.“

Die Polizei beschlagnahmte elektronische Geräte und verließ die Wohnung nach einer Stunde wieder. Ein Sprecher der Münchner Polizei sagte der taz, dass nur Ruß’ Zimmer durchsucht wurde, die anderen seien nur aus Sicherheitsgründen betreten worden. Dass der Mitbewohnerin verboten wurde, beim Toilettengang die Tür zu schließen, könne er nicht bestätigen.

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