Millionen aus Jackson-Nachlass: Don't Stop 'Til You Get Enough

Er produzierte für Michael Jackson Megahits. Dafür bekommt Produzent Quincy Jones auch nach dem Tod des Superstars noch Geld, entschied nun ein Gericht.

Michael Jackson und Quincy Jones mit Trophäen

Bessere Zeiten: Michael Jackson und Quincy Jones 1984 bei den Grammy Awards Foto: dpa

LOS ANGELES ap | Ein Geschworenengericht hat dem amerikanischen Musikproduzenten Quincy Jones 9,4 Millionen Dollar aus dem Nachlass von Popstar Michael Jackson zugesprochen. Mit der Entscheidung vom Mittwoch blieb das Gericht hinter den Forderungen von Jones zurück, der 30 Millionen Dollar wollte. Diese Summe verlangte er für von ihm produzierte Songs, die im Konzertfilm „This Is It“ und in zwei Shows des Cirque du Soleil verwendet wurden. Der Nachlass-Verwalter hatte eine Zahlung von 392 000 Dollar angeboten.

„Bei dieser Klage ging es nie um Michael, es ging um den Schutz der Arbeit, die wir alle im Aufnahmestudio geleistet haben und um unser Vermächtnis“, erklärte Jones nach dem Urteil. Er betrachte das Urteil nicht nur als einen Sieg für sich persönlich, sondern für die Künstlerrechte insgesamt. Der Anwalt der Gegenseite, Howard Weitzman, zeigte sich überrascht von der Entscheidung und kündigte Berufung an.

Vor Gericht hatte Jones erklärt, die Songs „Billie Jean“, „Thriller“ und „Don't Stop 'Til You Get Enough“ seien vor ihrer Verwendung zwar neu aufbereitet worden, jedoch lägen die Rechte für sämtliche Nachbearbeitungen bei ihm. Die Nachlassverwalter wollten dem Produzenten lediglich Lizenzgebühren zahlen, während Jones einen Anteil an den Einnahmen forderte.

Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwei Verträge zwischen Jones und Jackson aus den Jahren 1978 und 1985. Darin hieß es, Jones habe Anspruch auf einen Teil der Einnahmen einer „Videoshow“ der Titel. Jacksons Anwälte führten an, damit seien lediglich Musikvideos gemeint gewesen und keine Filme.

Lukrativer Todesfall

Die Verhandlung, bei der Jones selbst in den Zeugenstand ging, war emotional aufgeladen. So warf der Anwalt Weitzman Jones vor, den 2009 gestorbenen Jackson persönlich mit der Klage anzugreifen. „Ich verklage nicht Michael“, sagte Jones daraufhin verärgert. „Ich verklage Sie alle.“

Die Verteidigung führte an, der Tod Jacksons sei für Jones lukrativ gewesen. Er habe in den zwei Jahren danach acht Millionen Dollar mit den Songs eingenommen. In den zwei Jahren zuvor seien es nur drei Millionen Dollar gewesen.

Jones und Jackson starteten ihre erfolgreiche Zusammenarbeit 1979 mit dem Album „Off the Wall“. Später folgten „Thriller“ und „Bad“, die ebenfalls weltweite Charthits wurden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.