Neues Gesetz in Jordanien: Ein Ausweg weniger für Vergewaltiger

Ein Vergewaltiger soll sein Opfer nicht mehr heiraten dürfen, um einer Strafe zu entgehen. Ein Gesetz, das dies bisher erlaubt, steht vor der Abschaffung.

Demonstrantinnen halten Plakate hoch, auf denen unter anderem auf arabisch steht: „Artikel 308 schützt nicht die Ehre, sondern den Täter“

Aktivistinnen vor dem Parlament: „Artikel 308 schützt nicht die Ehre, sondern den Täter“ Foto: ap

AMMAN dpa | Jordaniens Unterhaus hat am Dienstag ein Gesetz aufgehoben, das Vergewaltigern eine Strafe ersparte, wenn diese ihr Opfer heirateten. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag für die Änderung, wie die staatliche Nachrichtenagentur Petra berichtete. Ein vom Königshaus geformter Ausschuss zur Modernisierung des Strafgesetzbuches hatte im Februar vorgeschlagen, den umstrittenen Artikel 308 abzuschaffen. Die Entscheidung des Unterhauses muss nun auch noch vom Oberhaus bestätigt werden.

„Der heutige Tag ist wichtiger Schritt für feministische Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen. Sie haben es geschafft, diese Änderung in die Diskussion zu bringen, um weibliche Vergewaltigungsopfer zu schützen“, sagte Hala Ahed von der jordanischen Frauen-Union, einer Menschenrechtsgruppe, der Deutschen Presse-Agentur. Der Artikel 308 habe keinen positiven gesellschaftlichen Einfluss gehabt, sondern sei nur ein einfacher Ausweg für Vergewaltiger gewesen.

Ein ähnliches Gesetz wurde im vergangenen Monat auch vom tunesischen Parlament aufgehoben. Marokko und Ägypten hatten ihre Gesetzgebung zuvor ebenfalls entsprechend geändert. In weiten Teilen der arabischen Welt existieren solche Regelungen aber nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch noch immer – unter anderem in Algerien, dem Irak, Kuwait, Libyen und Syrien.

In Golfstaaten wie Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten sorgen zudem immer wieder Fälle von Frauen für Aufmerksamkeit, die nach einer Vergewaltigung wegen „außerehelichem Sex“ festgenommen werden.

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