Erste Rede vor der UNO: Macron will Ökopakt für alle

Frankreichs Staatspräsident fordert vor der UNO ein Menschenrecht auf saubere Umwelt. NGOs reagieren erfreut, die Bundesregierung winkt ab.

Ein Mann, Emmanuel Macron, vor Grünpflanzen

Alles so schön grün hier, soll auch so bleiben: Emmanuel Macron Foto: dpa

BANGKOK taz | „Jede Person hat das Recht, in einer ökologisch intakten Umwelt zu leben.“ Dies ist der erste Artikel eines „Pakts für die Umwelt', den Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag bei seiner ersten Rede vor der UN-Generalversammlung vorschlagen wollte. Einen ersten Entwurf für den Pakt stellt Macron noch am Dienstagabend in New York vor.

Dieser verpflichtet jeden Menschen, jede Organisation und alle Staaten, die Umwelt zu schützen. Der Entwurf fordert: „Die gegenwärtigen Generationen müssen sicherstellen, dass ihre Handlungen nicht die Möglichkeiten künftiger Generationen beeinträchtigen.“ Der Pakt kodifiziert zudem das Prinzip, dass der Verschmutzer für Schäden seines Handelns zahlt. Um die Umsetzung des Pakts zu überwachen, soll ein Expertengremium eingerichtet werden.

Frankreichs ehemaliger Außenminster Laurent Fabius, der den Text entwarf, erklärt das Bedürfnis für den Pakt so: „Wir haben bereits zwei Menschenrechtspakte, (den UN-Zivilpakt und den UN-Sozialpakt). Die Idee ist, einen dritten zu schaffen für eine dritte Generation von Rechten, die Umweltrechte.“

Umweltjuristen begrüßten den Vorstoß: „Es gibt über 500 Umweltverträge weltweit. Dieser Vorschlag bringt größere Einheitlichkeit ins internationale Umweltrecht und etabliert klare Verpflichtungen für Länder und Einzelne, die Umwelt zu schützen“, sagte Antonio Benjamin von der Weltnaturschutzunion (IUCN). „So ein Pakt wäre in jedem Fall ein Fortschritt“, erklärte auch Jan Kowalzig von der Entwicklungsorganisation Oxfam. „Allerdings halte ich es für extrem ehrgeizig, solch einen Pakt beschließen zu wollen.“

Staatszielbestimmung statt Grundrecht

Das sieht auch die Bundesregierung so. Selbst Frankreichs Verbündeter ist skeptisch: Deutschland „verfolgt beim Umweltschutz keinen auf einem Recht auf saubere Umwelt basierten Ansatz, der leicht zu unrealistischen, nicht erfüllbaren Erwartungen führen kann“, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. „Auch das Grundgesetz enthält aus wohlerwogenen Gründen eine Staatszielbestimmung und kein Grundrecht zum Umweltschutz.“

„Es gibt keinen Zweifel, dass mehr für den Umweltschutz getan werden muss“, sagte die US-Umweltjuristin Susan Biniaz. „Die Frage ist aber, ob der ‚Pakt‘ das richtige Vehikel ist, um den Umweltschutz voranzubringen.“ Die Prinzipien zum Schutz der Umweltinteressen künftiger Generationen seien viel zu vage. Außerdem kritisiert sie die oft zu breite Definition von „Umwelt“ und fragt nach dem Verhältnis zwischen Macrons Pakt und bestehendem Recht: „Der Pakt könnte zu rechtlicher Konfusion führen und bestehende Rechtssysteme negativ beeinflussen.“

Antonio Benjamin, IUCN

„Dieser Vorschlag bringt Einheitlichkeit ins Umweltrecht“

Biniaz stellt sogar infrage, ob sich der ganze Aufwand lohnt: „Länder haben eine begrenzte ‚Bandbreite‘ für Verhandlungen über internationale Umweltfragen. Ist es da die beste Nutzung von Zeit und Ressourcen, einen neuen Pakt zu verhandeln, der wohl ziemlich umstritten sein wird?“

Diese Frage werden sich die Länder auch stellen, wenn Macron die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für den Pakt vorschlägt. Noch ist es für das Menschenrecht auf eine saubere Umwelt also ein ganz schön langer Weg.

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