heute in bremen
: „Das ist natürlich freiwillig“

Vortrag und Diskussion im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Arbeit 4.0 – Chance für die Frauen“, 18 Uhr, DGB-Haus.

taz: Frau Mirschel, was genau kann man sich unter Crowdworking überhaupt vorstellen?

Veronika Mirschel: Am einfachsten kann man wahrscheinlich sagen, dass es sich dabei um die digitale Vermittlungsform von nicht unbedingt neuen Aufgaben handelt.

Zum Beispiel?

Zum Beispiel um Arbeiten in der digitalen Welt, wozu das Clickworking gehört, aber auch um die Erledigung analoger Tätigkeiten: Haushalts-, Liefer- und Handwerkerdienste.

Sind die Plattformen, über die man seine Dienste anbietet, so etwas wie digitale Arbeitgeber?

Wir stellen uns die Frage, auf welcher Basis diejenigen, die über diese Plattformen arbeiten, überhaupt tätig sind: Sind sie Solo-Selbstständige, sind sie, weil sie von den Internetplattformen abhängig sind, Leiharbeiter oder sind sie sogar angestellt? Zum Beispiel ein Kurierfahrer, der als Basis ein Fixum bekommt und dann seine Aufträge online generiert – ist der nicht eigentlich Auftragnehmer im Sinne eines Angestellten? Die Plattformen sagen da natürlich kategorisch nein, aber das gilt es erst noch zu beantworten.

Also ist da gesetzlich nichts geregelt?

Nein, bislang nicht, denn Crowdworker werden als Selbstständige betrachtet.

Aber ein Unternehmen wie Uber ist doch verboten worden …

Ja, aber dabei ging es nicht um Themen wie Scheinselbstständigkeit, sondern darum, dass Uber in Deutschland nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz in Einklang zu bringen war.

Und was ist mit der Unterschreitung des Mindestlohns und der Überschreitung gesetzlicher Arbeitszeiten?

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Veronika Mirschel, 57, ist gelernte Journalistin und seit 17 Jahren Leiterin des Referats Selbstständige bei Ver.di in Berlin.

Selbstständig ist selbstständig! Aber ich weiß, was Sie meinen und deshalb müssen wir uns ja auch unbedingt um dieses Thema kümmern. Es gibt Plattformen, die argumentieren, dass beispielsweise Haushaltshilfen durch Crowdworking aus dem Sektor der Schwarzarbeit in einen offiziellen Status erhoben werden.

Werden sie …?

Da kann man geteilter Meinung sein, denn die Haushaltshilfen müssen sich ja trotzdem noch selbst um ihre Steuern und Sozialabgaben kümmern. Und es gibt manche Plattformen, die sich dem „Code of conduct“ angeschlossen haben, das ist ein Leitfaden für eine faire Zusammenarbeit mit Crowdworkern. Aber das ist natürlich freiwillig.

Interview: Simone Schnase